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Der NSU Prozess

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Ein Schwarz-Weiß-Foto einer zerbrochenen Fensterscheibe im Rahmen des NSU-Prozesses.

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) sorgte zwischen 1999 bis 2007 immer wieder für Angst und Schrecken. Immer wieder kam es zu Terroranschlägen und Ermordungen von Ausländern oder Andersdenkenden. Bekannt wurde die NSU 2011, nachdem man Mundlos und Böhnhardt tot in einem abgebrannten Wohnmobil gefunden hatte und Beate Zschäpe ihre Wohnung abbrannte und Bekennervideos in Umlauf brachte. 

2013 wurde ihr daraufhin der Prozess gemacht und erst fünf Jahre später nach mehr als 400 Verhandlungstagen ein Urteil gefällt. Beate Zschäpe wurde als Mittäterin zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Übrigen stellte die Richterin die besondere Schwere der Schuld fest. 

1. Was war passiert?

Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe kommen ursprünglich aus Jena. Sie lernten sich in einem Jugendclubhaus kennen und freundeten sich an. Mundlos hatte sich in den 80er Jahren der Skinhead-Szene in der DDR angeschlossen. Nach dem Mauerfall verloren Böhnhardt und Zschäpe, wie viele andere Jugendliche im Osten, wegen fehlender staatlicher Autorität die Orientierung. Die ausländerfeindlichen Übergriffe Anfang der 90er Jahre prägte die Jugend in dieser Zeit. 

Zwischen 1994 und 1998 verdoppelte sich die Anzahl der Rechtsextremen in Thüringen auf etwa 1200 Personen. Ab 1995 begannen auch Zschäpe und Böhnhardt ausländerfeindliche Demonstrationen zu organisieren und an ihnen teilzunehmen. Nach mehreren Zwischenfällen wurde Böhnhardt wegen Volksverhetzung zu zwei Jahren und drei Monaten Jugendstrafe verurteilt. Auch gegen die anderen Beiden wurde ermittelt, beide aber nicht festgenommen. Auch der Verfassungsschutz wurde auf die Drei aufmerksam, sodass es zu zahlreichen (teilweise erfolglosen) Durchsuchungen kam.
Seit 1998 waren Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe abgetaucht. Der Terror hörte dadurch aber nicht auf. Sie überfielen Supermärkte, verübten einen Sprengstoffanschlag in Nürnberg und Köln und ermordeten insgesamt 10 Menschen, davon einen Polizisten. 

Im November 2011 nahmen sich Mundlos und Böhnhardt in einem brennenden Wohnmobil das Leben. Wenige Tage später wurde Beate Zschäpe festgenommen. 

2. Der Prozess - Konflikte mit den Anwälten

Der NSU-Prozess ist unproblematisch als Mammutverfahren zu bezeichnen. Er gilt bis heute als einer der größten und kostspieligsten Prozesse gegen Neonazis nach der Wiedervereinigung. Die Süddeutsche Zeitung zieht dabei sogar Vergleiche zu den Nürnberger Prozessen, den Ausschwitzprozessen oder aber den RAF-Prozessen. Insgesamt hat der Prozess mehr als fünf Jahre gedauert. Dabei wurde in über 400 Verhandlungstagen versucht das Geschehen aufzuklären. Die Anklageschrift umfasst 488 Seiten und die Erkenntnisse aus den Ermittlungen sind in 650 Aktenordnern gelagert. Das Verfahren wurde sicherlich nicht dadurch erleichtert, dass Beate Zschäpe von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte. Zschäpe konnte anhand der Ermittlungen keine eigene Tathandlung nachgewiesen werden, weshalb die rechtliche Bewertung ihrer Teilnahme als äußerst umstritten gilt. Die Staatsanwaltschaft begründete Zschäpes Mittäterschaft damit, dass sie als sogenannte Tarnkappe des Trios galt. Sie sorgte dafür, dass die bürgerliche Fassade aufrechterhalten wurde. Ähnlich war bereits in den RAF-Prozessen argumentiert worden. 

2014 entzog Zschäpe plötzlich ihren Anwälten das Vertrauen, weshalb das Gericht den Prozess für mehrere Tage unterbrechen musste. Die später nachgereichte Stellungnahme enthielt keinerlei detaillierte Vorwürfe, die auf ein nachhaltig zerrüttetes Vertrauensverhältnis schließen ließen, weshalb das Verfahren unverändert weitergeführt wurde. 

2015 stellte Zschäpe einen Entpflichtungsantrag ihres Verteidigers Sturm. Sie war der Ansicht, dass er vertrauliche Informationen öffentlich gemacht hätte, nicht ausreichend vorbreitet sei, sie massiv unter Druck gesetzt hätte und wichtige Informationen an die anderen Verteidiger nicht weitergeleitet hätte. Sturm wies diese Vorwürfe zurück, ebenso wie seine Kollegen Stahl und Heer. In einer Stellungnahme erklärte Zschäpe, sie hätte eigentlich Aussagen machen wollen, ihre Anwälte hätten dies aber verboten. Alle drei Anwälte widersprachen vehement. Das Oberlandesgericht wies Zschäpes Antrag dennoch ab. 

Im Juli 2015 ordnete das Gericht einen weiteren von Zschäpe gewählten Anwalt bei. Daraufhin stellten Heer, Stahl und Sturm ebenfalls einen Entpflichtungsantrag, weil es ihnen so nicht mehr möglich sei, die Angeklagte ordnungsgemäß zu verteidigen. Staatsanwaltschaft und Nebenklägervertreter lehnten die Entpflichtung ebenso wie das OLG ab. 

Alle drei Anwälte mussten bis zum Ende in ihrer Position als Pflichtverteidiger bleiben. 

Im Dezember 2015 bracht Zschäpe endlich ihr Schweigen und gab eine 53 seitige Erklärung ab. Insgesamt werden ihre Aussagen allerdings als wenig glaubwürdig eingeschätzt. 

In einem psychiatrischen Gutachten über Zschäpe wurde festgestellt, dass sie voll schuldfähig ist. Zschäpe hatte sich im Laufe des Prozesses immer als eine Person mit schwacher Persönlichkeit beschrieben oder beschreiben lassen. Dies konnte der Gutachter allerdings nicht bestätigen. Er ging viel eher davon aus, dass sie sich Männern gegenüber überlegen gebe und eine Tendenz zur Dominanz, Härte und Durchsetzungsfähigkeit habe. Deshalb empfahl der dem Gericht eine anschließende Sicherungsverwahrung anzuordnen. 

Letztlich wurde Beate Zschäpe als Mittäterin der Morde und Sprengstoffanschläge, wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und wegen Brandstiftung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Im Übrigen stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Die Annahme der Mittäterschaft wurde an Zschäpes großem Eigeninteresse an den NSU-Taten festgemacht. Ihr Tatbeitrag sei unverzichtbar und nicht untergeordneter Natur.

3. Wie geht es weiter?

Die Verteidiger der Angeklagten legten Revision ein. Nunmehr legt das Urteil zur Entscheidung dem BGH vor. Die Revisionsbegründung umfasst rund 2300 Seiten. Insgesamt sind sieben Verfahrensrügen und einige Sachrügen eingereicht worden. Hat die Revision Erfolg, heben die Richter das Urteil ganz oder teilweise auf und der Prozess muss von vorne beginnen. Hält das Urteil der Überprüfung stand, wird es rechtskräftig. Der BGH hat aber bereits jetzt angekündigt, dass die Entscheidung mehrere Monate dauern wird. 

[1] Nationalsozialistischer Untergrund, https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalsozialistischer_Untergrund, abgerufen am 20.01.21.
[2] NSU-Prozess, https://de.wikipedia.org/wiki/NSU-Prozess#Prozessverlauf, abgerufen am 20.01.21.
[3] NSU-Prozess, https://www.sueddeutsche.de/thema/NSU-Prozess, abgerufen am 20.01.21.
[4] OLG München, Urteil v. 11.07.2018 – 6 St 3/12, BeckRS 2018, 51467.
[5] LTO-Redaktion, Zschäpe-Verteidiger reichen Revisionsbegründung ein, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/nsu-prozess-verteidigung-zschaepe-revisionsbegruendung-gba-olg-muenchen-bgh/, abgerufen am 20.01.21.
[6] LTO-Redaktion, BGH prüft Revisionen im NSU-Prozess, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-3str44120-nsu-prozess-bgh-revision-eingegangen-zschaepe-mord/, abgerufen am 20.01.21.

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Über mich

Mein Name ist Tobias P. Ponath und ich bin Strafverteidiger und Rechtsanwalt. Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und arbeite seit 2009 als Rechtsanwalt in Hamburg. Hier informiere ich über grundsätzliche Themen und Rechtsgebiete und über strafrechtliche Themen im Besonderen. Ich freue mich über Feedback, Fragen und Anregungen.

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