Anklage gegen Björn Höcke

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Ein Mikrofon vor unscharfem Hintergrund, das die Intensität der kontroversen Aussagen von Björn Höcke einfängt.

Björn Höcke ist ein deutscher Politiker der Partei Alternative für Deutschland (AfD) und als dieser regelmäßig in den Medien. Seit 2014 ist er Fraktionsvorsitzender der AfD Thüringen und gründete im März 2015 eine rechtsextreme AfD-Strömung mit.

Diese wurde zwar formell aufgelöst, Höcke gilt aber wegen seines Netzwerks als bundesweit einflussreichster Politiker der AfD. Er vertritt Konzepte der Neuen Rechten und strebt ein Bündnis ultranationalistischer Gruppen zur ethnischen Homogenisierung Deutschlands und Europas an.

Historiker und Sozialwissenschaftler stellen in Höckes Äußerungen Faschismus, Rassismus, Antisemitismus und Ideen sowie Sprache des Nationalsozialismus fest. Deshalb wird Höcke seit 2020 als Rechtsextremist eingestuft und vom Bundesamt für Verfassungsschutz überwacht.

Vorwürfe gegenüber Höcke

Nunmehr muss Björn Höcke vor Gericht. Vorgeworfen wird ihm die Verwendung von NS-Vokabular. Das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt ließ eine Anklage gegen Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Hauptverhandlung zu. Nach Angaben des Gerichts soll das Verfahren aber nicht vor dem Landgericht, sondern vor einem Amtsgericht in Sachsen-Anhalt stattfinden.

Höcke hatte bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung vor zwei Jahren in Merseburg Äußerungen getätigt, die auf eine nationalsozialistische Gesinnung schließen lassen konnten. Er soll dort vor rund 250 Zuhörern die Worte „Alles für Deutschland“ benutzt haben, was die verbotene Losung der Sturmabteilung der nationalsozialistischen NSDAP war. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wusste Höcke um die Herkunft und Bedeutung des Ausdrucks.

Höcke selbst habe aber die strafrechtliche Relevanz in Abrede gestellt nachdem gegen ihn im Mai Anklage erhoben worden sei. Angezeigt hatte den Fall der damalige Grünenchef von Sachsen-Anhalt, Sebastian Striegel. Kommt es zu einer entsprechenden Verurteilung droht Höcke eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Gefängnis.

Auch in einem anderen Fall droht Höcke nunmehr der Prozess. Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hat kürzlich Höckes Immunität aufgehoben und macht damit den Weg für eine Anklage frei. Darin wird ihm vorgeworfen, er habe sich durch einen Beitrag beim sozialen Netzwerk Telegram der Volksverhetzung schuldig gemacht. Konkret ging es dabei um einen Beitrag, der auf Höckes Telegram-Kanal im Jahr 2022 erschienen war.

In dem Post ging es um eine Gewalttat, die in Ludwigshafen passiert war. Höcke selbst bezeichnet sich nach Aufhebung seiner Immunität als Justizopfer, indem er von einer „Justizkeule gegen Dissidenten“ spricht. Grundsätzlich genießen Landtagsabgeordnete den Schutz vor Strafverfolgung, also Immunität. Wenn die Staatsanwaltschaft trotzdem gegen sie ermitteln will, muss der Justizausschuss des jeweiligen Landtags diesen Ermittlungen zustimmen. Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft dazu, gegen einen der Abgeordneten Anklage erheben zu wollen, muss das Gremium der Anklage zustimmen. Nachfolgend muss die Anklage dann nur noch erhoben und von einem Gericht zugelassen werden.

Auch in der Vergangenheit hatte Höcke sich rhetorischen Anleihen der Nationalsozialisten bedient. Seine Reden vom notwendigen Paradigmenwechsel oder vom Verlust kultureller Identität Deutschlands schmückt er oft mit historisierendem Duktus und mit nationalsozialistischem Vokabular aus. Gern geht er dabei an Grenzen und formuliert mehrdeutig: In Erinnerung ist eine Rede in Dresden, wo er vom Berliner Holocaustmahnmal als „Denkmal der Schande“ sprach. Schon im Jahr 2017 nutzte Höcke das Vokabular von Adolf Hitler, indem er die AfD als „Bewegungspartei“ bezeichnete und trug das gegenüber dem Bundesvorstand der Partei vor.

Die Partei stellte daraufhin einen Antrag auf Parteiausschluss Höckes, weil er sich mit derartigen Äußerungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands wende, die die Partei aber ausdrücklich vorsieht. Auch die Jugendorganisation der Partei wurde von Höcke in der Vergangenheit als „die Halben“ bezeichnet, was von den Nazis entlehnt ist. Ursprünglich ist Höcke Geschichtslehrer gewesen, sodass davon auszugehen ist, dass er sich über die Bedeutung seiner Aussagen bewusst ist.

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Über mich

Mein Name ist Tobias P. Ponath und ich bin Strafverteidiger und Rechtsanwalt. Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und arbeite seit 2009 als Rechtsanwalt in Hamburg. Hier informiere ich über grundsätzliche Themen und Rechtsgebiete und über strafrechtliche Themen im Besonderen. Ich freue mich über Feedback, Fragen und Anregungen.

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