Blitzer und ihre Tücken

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Eine Ampel an einem Mast neben einem Gebäude ist für ihre Blitzer und ihre Tücken bekannt.

In Deutschland befinden sich durchschnittlich 12,8 Blitzer pro 1.000 km2. Damit liegt Deutschland zwar deutlich hinter seinem Nachbarland Belgien, die mit über 60 Blitzern auf 1.000 km2 auf Platz eins der häufigsten Blitzer liegen, aber noch deutlich vor Litauen, Schweden und Spanien.
Kommt es zu einem Auslösen der Blitzer wegen zu schnellen Fahrens liegen die Länder Norwegen, Schweden, die Niederlande und die Schweiz in Bezug auf die Höhe des Bußgeldes vorne. Bußgelder in Deutschland fallen im Gegensatz dazu eher gering aus. Nichtsdestotrotz kennt vermutlich jeder Autofahrer das Gefühl, dass das rote kurz aufleuchtende Licht am Straßenrand in ihm hervorruft: Vor allem Ärger und Wut. Schon wieder hat es einen getroffen, obwohl man sich doch eigentlich immer an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält und in Wirklichkeit ja schließlich alle mindestens 10 km/h mehr fahren als erlaubt sind. Man ärgert sich, dass man nicht genug aufgepasst hat und deshalb schon wieder erwischt wurde und vielleicht auch ein bisschen Wut darüber, dass die Behörden genau an diesem Ort stehen, obwohl man doch an genau dieser Stelle noch nie einen Unfall gesehen hat und man den Blitzer nur für eine Abzocke hält.

Vielleicht legen gerade aus diesem Grund viele Menschen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Dabei ist meist oberstes Ziel einen Fehler in der Messung zu finden, damit man selber (obwohl man in den allermeisten Fällen weiß, dass man zu schnell gefahren ist) nicht zahlen muss.

1. Mögliche Fehler bei einer Ge­schwindig­keits­messung

Nicht nur Menschen machen Fehler, sondern auch die Geschwindigkeitsmessmaschinen sind die gänzlich fehlerfrei. Dabei kann nicht nur das Gerät an sich mit Fehlern behaftet sein, sondern auch die Aufstellung des Messgeräts können Fehler passiert sein. Damit ist insbesondere gemeint, dass das Gerät im falschen Winkel zur Fahrbahn aufgestellt wurde und dadurch die Messungen nicht mehr stimmen. Auch eine Sonneneinstrahlung kann sich negativ auf das Messergebnis auswirken. Im Übrigen dürfen die Messgeräte nicht von jedem ausgelesen werden. Darin könnte auch eine mögliche Fehlerquelle liegen, wenn beispielweise das Messpersonal nicht ausreichend geschult ist. Besonders kompliziert wird es für das Messgerät dann, wenn zwei Fahrzeuge nebeneinander fahren und nur eins der beiden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet. In diesem Fall kann es dazu kommen, dass das Messgerät das falsche Fahrzeug misst oder die Geschwindigkeit dem falschen Fahrzeug zuordnet.

Man ist geblitzt worden und hat den Bußgeldbescheid bekommen, will aber nicht zahlen. Und nun? 

Grundsätzlich gilt, dass gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden kann. Damit dieser Erfolg hat muss ein Fehler vorliegen und dieser Fehler muss auch gefunden werden. 

Betroffene dürfen seit der neusten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts während eines Bußgeldverfahrens die Rohdaten des Messgeräts einsehen. Wird ihnen dies verwehrt ist das Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Diese Rohdaten sind allerdings häufig gar nicht Teil der Bußgeldakte.
Konkret ging es bei der Verfassungsbeschwerde, die dem Bundesverfassungsgericht vorlag darum, dass das Amtsgericht den Betroffenen wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h zu einer Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Der Verurteilte wollte während des Bußgeldverfahrens unter anderem die Lebensakte des Messgeräts, den Eichschein, sowie die Rohmessdaten einsehen, die aber nicht in der Bußgeldakte waren. Das hatten ihm die Behörde, das Amtsgericht, sowie das Oberlandesgericht verwehrt. Das Amtsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass es sich bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem zum Einsatz gekommenen Messgerät um ein standardisiertes Messverfahren handele. Unter dem Begriff des standardisierten Messverfahrens ist ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Durch das Nutzen dieses Verfahrens sei die Richtigkeit der Messung indiziert. Das OLG hingegen argumentierte, dass der Betroffene ausreichend prozessuale Möglichkeiten habe, sich aktiv an der Wahrheitsfindung zu beteiligen. Eine Beiziehung von Beweismitteln sei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt geboten.

Das Bundesverfassungsgericht ging hingegen davon aus, dass die Entscheidung der Gerichte den Fahrer in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzte. Bei standardisierten Messverfahren sei zwar die Feststellungs- und Darlegungspflicht des Tatgerichts im Regelfall reduziert und es müsse nicht jedes Mal anlasslos die technische Richtigkeit einer Messung überprüft werden, aber dem Betroffenen muss das Recht gegeben werden, Informationen der Bußgeldbehörde, die nicht Teil der Akte sind, überprüfen zu dürfen. 

Dabei muss die Behörde dem Betroffenen aber nicht unbegrenzt Informationen zur Verfügung stellen. Das Informationsbegehren muss in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Ordnungswidrigkeitsvorwurf stehen und zum anderen eine Relevanz für die Verteidigung aufweisen.

3. Fazit

Geblitzt zu werden ist immer mit Ärger verbunden. Grundsätzlich besteht aber die Möglichkeit sich gegen den Bußgeldbescheid zu wehren. In welchen Fällen es sinnvoll ist, diesen Aufwand zu betreiben ist Einzelfall abhängig. Bei kleinen Bußgeldbeträgen empfiehlt es sich aber sicherlich, das Bußgeld einfach zu bezahlen. Geht es um höhere Strafen besteht zumindest die Möglichkeit Einsicht in die Datenlage zu nehmen.

[1] In diesen Ländern stehen die meisten Blitzer, https://www.bdae.com/journalbeitraege/april-2019-leben-und-arbeiten-im-ausland/1430-in-diesen-laendern-stehen-die-meisten-blitzer, abgerufen am 16.12.2020.
[2] Bussgeldkatalog.org, Blitzer: eine fehlerhafte Messung ist keine Seltenheit, https://www.bussgeldkatalog.org/blitzer-fehlerhafte-messung/?utm_source=google&utm_medium=cpc_search&utm_term=blitzer%20fehlerhafte%20messung&utm_content=bussgeldkatalog.org-search&utm_campaign=c-441889748&gclid=CjwKCAiA_eb-BRB2EiwAGBnXXv5wY4JYuOtU38RwO6yc7hmE-TpI-E_tcRG5m9vh4fZMisz0pn1t1xoC_L0QAvD_BwE, abgerufen am 16.12.2020.
[3] BVerfG, Beschluss v. 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18, Rn. 10.
[4] BVerfG, Beschluss v. 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18, Rn. 6.
[5] BVerfG, Beschluss v. 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18, Rn. 6.
[6] BVerfG, Beschluss v. 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18, Rn. 10.
[7] BGH, Beschluss v. 30.10.1997 – 4 StR 24/97, NJW 1998, 321 (322).
[8] BVerfG, Beschluss v. 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18, Rn. 15.
[9] BVerfG, Beschluss v. 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18, Rn. 50.
[10] BVerfG, Beschluss v. 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18, Rn. 43.
[11] BVerfG, Beschluss v. 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18, Rn. 45.

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Über mich

Mein Name ist Tobias P. Ponath und ich bin Strafverteidiger und Rechtsanwalt. Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und arbeite seit 2009 als Rechtsanwalt in Hamburg. Hier informiere ich über grundsätzliche Themen und Rechtsgebiete und über strafrechtliche Themen im Besonderen. Ich freue mich über Feedback, Fragen und Anregungen.

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