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Rechtliche Probleme durch die Veränderung des Geschlechts

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Die schwarze Silhouette eines Fuchses steht vor einem schlichten weißen Hintergrund. Sein buschiger Schwanz und seine spitzen Ohren sind sichtbar. Der nach links gerichtete Fuchs symbolisiert Transformation, ähnlich einer Veränderung des Geschlechts, die Veränderungen mit Anmut und Agilität annimmt.

Rechtliche Probleme durch die Veränderung des Geschlechts

Durch den Amtsantritt des neuen Präsidenten in den USA Donald Trump und die dortige Einführung von nur zwei Geschlechtern (männlich und weiblich), ist die Diskussion über die Rechte von Transpersonen auch in Deutschland entbrannt. 

Glücklicherweise ist es in Deutschland mittlerweile möglich, sein Geschlecht nicht nur biologisch, sondern auch im Pass ändern zu lassen. Insoweit sind die Rechte von Transpersonen deutlich gestärkt. Hürden im Alltag gibt es aber sicherlich trotzdem zu Genüge. Aber auch der juristische Bereich steht bei Menschen, die ihr Geschlecht nach der Geburt verändert haben, vor Herausforderungen. 

Leider kommt es auch vor, dass Menschen das Recht auf Selbstbestimmung ausnutzen, um sich unlautere Vorteile zu verschaffen. 

Der Beispielsfall soll zeigen, mit welchem Mittel Menschen das Recht auf Selbstbestimmung ausnutzen, um der Justiz bzw. Strafverfolgung zu entkommen oder die Regeln aufzuweichen. 

Neonazi Sven Liebich hat das Geschlecht gewechselt und heißt jetzt Marla-Svenja. Wie wohl beabsichtigt, hat dies eine Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz ausgelöst.

Nie war es so einfach, das Geschlecht zu wechseln wie heute. Seit dem 1. November gilt das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG). Im Vorfeld gab es vereinzelt Befürchtungen um einen möglichen Missbrauch des Gesetzes. Doch Trans-Aktivisten versicherten, dass damit nicht zu rechnen sei; das hätten Erfahrungen aus anderen europäischen Staaten wie Belgien, Dänemark und Portugal gezeigt. Doch keine zwei Monate nach Inkrafttreten ist das eingetreten, womit angeblich nicht zu rechnen war. Neonazi Sven Liebich hat durch einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt in Schkeuditz sein Geschlecht und den Vornamen geändert. Liebich heißt jetzt offiziell Marla-Svenja. Wie von Liebich vermutlich erwartet, stürzten sich viele Medien auf die Geschichte.

Liebich ist seit vielen Jahren wegen rechtsextremistischer Aktivitäten in Halle bekannt. Liebich leitete eine Kameradschaft, meldete Demonstrationen an, hetzte in Blogs und betrieb einen Online-Shop. Dort konnte man etwa einen Baseballschläger mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ kaufen. Nun also will Liebich als Frau behandelt werden. Beim Standesamt im sächsischen Schkeuditz, wo Liebich gemeldet ist, ließ die Person Ende letzten Jahres ihren Eintrag im Personenstandsregister und den Vornamen ändern. Kosten: 50 Euro.

Vor in Kraft treten des neuen Gesetzes war es in Deutschland nötig, ein psychiatrisches Sachverständigengutachten einzuholen. Erst dieses Gutachten machte den Weg frei zu einer Geschlechtsveränderung bei den Behörden. Seit November 2024 genügt eine Erklärung gegenüber dem Standesamt. 

Dass Liebich selbst eine Transperson ist, dürfte als abwegig erscheinen. Noch im vergangenen Jahr warnte er vor „Transfaschismus“ und bezeichnete queere Menschen als „Parasiten der Gesellschaft“. 

Als brisant gilt vielen Medien, dass Liebich möglicherweise bald eine erste Haftstrafe verbüßen muss. Bisher war Liebich immer mit Verfahrenseinstellungen, Geld- oder Bewährungsstrafen davongekommen. Doch das Landgericht Halle hat Liebich im letzten Sommer wegen 18 Fällen von Volksverhetzung und anderer Äußerungsdelikte zu einer achtzehnmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig; Liebich hat Revision beim Oberlandesgericht Naumburg eingelegt, über die noch nicht entschieden ist. 

Das Problem in diesem Fall ist: Soll Liebich nunmehr nach Veränderung seines Geschlechts seine Strafe im Frauengefängnis verbüßen?

Fest steht, die Veränderung von Liebichs Geschlecht ändert nichts an seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Diese Frage ist nicht neu und keine Folge des SBGG, auch bisher gab es trans Personen im Strafvollzug. Und auch bisher schon gab es trans Frauen mit Penis, die im Frauengefängnis einsitzen, weil sie sich als Frauen fühlen. Wie bisher handelt es sich jeweils um Einzelfall-Entscheidungen der Strafvollstreckungsbehörden. Das Justizministerium in Sachsen-Anhalt betont, dass es weder einen Automatismus gebe, noch die betroffene Person ein Wahlrecht habe. Bei Gesprächen vor Haftantritt werde auch geprüft, ob eine „missbräuchliche“ Änderung des Personenstandes vorliegt.

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Über mich

Mein Name ist Tobias P. Ponath und ich bin Strafverteidiger und Rechtsanwalt. Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und arbeite seit 2009 als Rechtsanwalt in Hamburg. Hier informiere ich über grundsätzliche Themen und Rechtsgebiete und über strafrechtliche Themen im Besonderen. Ich freue mich über Feedback, Fragen und Anregungen.

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