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Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Strafrecht
Tobias Ponath
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Inhaltsverzeichnis

Anwalt Jugendstrafrecht Hamburg

Ihr Anwalt für Jugendstrafrecht in Hamburg

Ihr Sohn oder Ihre Tochter wurde von der Polizei vorgeladen oder es liegt bereits eine Anklage vor? Sie sind ratlos, wie es jetzt weitergeht?

Im Jugendstrafrecht gelten besondere Regeln – und besondere Chancen. Eine frühe anwaltliche Unterstützung kann helfen, eine Eskalation zu vermeiden, pädagogische Maßnahmen auszuschöpfen und eine belastende Eintragung zu verhindern. Ich vertrete Jugendliche und Heranwachsende mit jurischer Klarheit, Einfühlungsvermögen und dem Ziel, ihre Zukunft zu schützen.

Was jetzt zählt: schnelles Handeln & rechtliche Begleitung

  • Ich nehme frühzeitig Kontakt zu Jugendgericht & Jugendhilfe auf
  • Ziel ist häufig eine Einstellung – ohne Gerichtsverhandlung
  • Ich erkläre das Verfahren verständlich für Eltern & Jugendliche
  • Kein Jugendlicher soll allein vor dem Gericht stehen
  • Ich sorge dafür, dass Chancen genutzt und Fehler nicht bestraft werden
In Hamburg werden einem Mann von Polizisten Handschellen angelegt.
Fachanwalt für Strafrecht - Jugendstrafrecht

Strafverteidiger im Jugendstrafrecht – Mein Versprechen an Sie

„Ich trete für Sie ein und verspreche, dass ich erst zufrieden bin, wenn ich das bestmögliche für Sie erreicht habe. Ehrlich, geradeaus, zu einem fairen Honorar und immer in Ihrem Interesse!“

– Tobias P. Ponath, Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Hamburg

Verfahren abwenden

Viele Verfahren gegen Jugendliche lassen sich im frühen Stadium beenden – durch Ermahnungen, Auflagen oder soziale Maßnahmen. Ich setze alles daran, dass es gar nicht erst zu einer Verurteilung kommt.

Keine Eintragung – keine Zukunftsrisiken

Gerade bei Ausbildungen oder Studium kann eine Vorstrafe Türen schließen. Ich kämpfe dafür, dass der Eintrag im Führungszeugnis vermieden wird – und die berufliche Zukunft offen bleibt.

Mit Haltung verteidigen – nicht mit Härte

Ich verteidige junge Menschen mit Respekt, Klarheit und Fingerspitzengefühl. Ziel ist nicht Bestrafung – sondern Perspektive.

Ein Mann in einer Robe steht in einem Flur und repräsentiert die Strafverteidigung Hamburgs.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht - Tobias Ponath - Jugendstrafrecht

Häufige Fragen Jugendstrafrecht

Das Jugendgerichtsgesetz sieht als Rechtsfolgen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder auch Jugendstrafen vor, die den Jugendlichen eine Hilfestellung zur Besserung geben sollen.

Erziehungsmaßregeln stellen keine Strafe im herkömmlichen Sinne dar und bestehen in der Erteilung von Weisungen oder der Anordnung von Erziehungshilfen.
Zuchtmittel zeigen sich in der Verwarnung, der Erteilung von Auflagen oder der Verhängung von Jugendarrest.
Diese Maßnahmen führen nicht zu einer Vorstrafe der Jugendlichen, es erfolgt lediglich eine Eintragung ins Erziehungsregister.


Die Jugendstrafe hingegen stellt die einzige echte Kriminalstrafe des Jugendstrafrechts dar. Sie soll daher als letztes mögliche Mittel eingesetzt werden, wenn die übrigen Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt haben. Allerdings kann bei schweren Gewaltverbrechen auch bei Ersttätern eine Jugendstrafe verhängt werden.

Die Frage, ob das Jugendstrafrecht angewandt wird, richtet sich nach dem Alter zum Zeitpunkt der Tat, nicht das zum Zeitpunkt der nachfolgenden Gerichtsverhandlung. Ab dem 21. Lebensjahr ist die Anwendung des Jugendstrafrechts allerdings endgültig ausgeschlossen. Ein Heranwachsender, d.h. jemand im Alter zwischen 18 und 21 Jahren, kann dann noch nach dem Jugendstrafrecht bestraft werden, wenn die Gesamtumstände seiner Persönlichkeit und seines Umfeldes darauf schließen lassen, dass der Heranwachsende nach seinem Entwicklungsstand dem Niveau eines Jugendlichen entspricht oder wenn die Tat aufgrund ihrer Art oder Motive als typische Jugendtat eingestuft werden kann.