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Die Geschichte des Strafvollzugs

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Eine Person sitzt auf einem kleinen Hocker in einer schwach beleuchteten Gefängniszelle vor einem vergitterten Fenster. Das Licht fällt durch und wirft Schatten auf Boden und Wände der Strafinstitution. Die Zelle hat, analog zur Geschichte des Strafvollzugs, dunkle Backsteinwände und eine geschlossene Tür auf der rechten Seite.

Die Geschichte des Strafvollzugs

Straftaten hat es in der Geschichte der Menschheit immer gegeben. Zwar hat sich der Maßstab, was eine Straftat ist über die Jahrhunderte erheblich verändert, aber der Drang, den Täter bei Begegnung eines Unrechts zu bestrafen ist immer geblieben. In diesem Aufsatz soll aufgezeigt werden, wie sich die Verurteilung über die Jahre verändert haben und was die Unterschiede sind.

Begriffsdefinition Gefängnis war früher eine offizielle Bezeichnung des deutschen Strafrechts: bis zur Neuregelung durch die Große Strafrechtsreform 1970 war das Gefängnis offiziell eine besondere Art der Freiheitsentziehung im Unterschied etwa zu Zuchthaus und Arbeitshaus. Als Zuchthaus wurde seit Ende des 16. Jahrhunderts ein Gefängnistypus bezeichnet, dessen wegen Verbrechen verurteilte Insassen strafverschärfenden Haftbedingungen unterworfen waren. Diese bestanden vor allem in harter, körperlicher Zwangsarbeit, oft bis zur Erschöpfung, zum Beispiel in Steinbrüchen oder in Torfstichen. Das Arbeitshaus stellte eines der wesentlichen Merkmale armenpolitischer Bemühungen seit der Mitte des 16. Jahrhunderts dar: Dort sollten von Armut betroffene Menschen, vor allem Bettler, aufgenommen und damit aus der Öffentlichkeit entfernt werden.

Antike und Mittelalter Gefängnisse gab es bereits im Altertum, ihre Funktion und Bedeutung unterschied sich jedoch stark von heutigen Gefängnissen. Tatsächlich spielte die Inhaftierung von Kriminellen bis zum Beginn der Neuzeit nur eine untergeordnete Rolle im Strafenkatalog. Stattdessen wurde eine Vielzahl verschiedener Sanktionen verhängt, etwa Bußgelder, Schandstrafen (Pranger), Verbannung aus der Stadt, drakonische Körperstrafen oder Todesstrafen, die meist öffentlich vollzogen wurden. In erster Linie dienten Gefängnisse also der Sicherung, etwa um Angeklagte bis zum Beginn ihrer Verhandlung festzuhalten oder Verurteilte bis zur Vollstreckung ihrer Todesstrafe. Im Mittelalter dienten als Gefängnisse häufig Burgverliese, Keller von Rathäusern oder Türme, die Teil der Stadtmauern waren. Mit der Entdeckung neuer Kontinente zu Beginn der frühen Neuzeit wurden Straftäter auch nach Übersee in die neugegründeten Kolonien verbannt.

Frühe Neuzeit Erst im späten 16. Jahrhundert entstanden in vielen europäischen Ländern die ersten Vorläufer moderner Gefängnisse in Form von Arbeitshäusern und Zuchthäusern. Durch die Reformation hatte sich das Verhältnis der Gesellschaft zur Armut geändert: Galt Armut einst als gottgegebenes Schicksal, das durch Almosen gemildert werden musste, sah insbesondere der Calvinismus Armut als selbstverschuldet an. Im Zuge der moralischen Erneuerung der Reformation stand zudem die Bekämpfung von Lastern verstärkt im Fokus der Gesellschaft. Daher waren Zuchthäuser gewissermaßen „moralische Gefängnisse“, in denen auch Trunkenbolde, Prostituierte und Ehebrecher eingesperrt wurden und sich durch harte Arbeit und religiösen Unterricht bessern sollten. Im Laufe der Zeit entwickelten sich die Zuchthäuser immer mehr zu „normalen“ Gefängnissen, in denen auch tatsächliche Verbrecher eingesperrt wurden. Gleichzeitig verwahrlosten die Gefängnisse, die sich häufig selber finanzieren mussten, im 17. und 18. Jahrhundert immer mehr. Die zahlreichen Todes- und Körperstrafen waren in Folge der Reformation und später der Aufklärung immer stärker kritisiert worden, was zu einem Rückgang dieser Strafen geführt hatte.

18. und 19. Jahrhundert

Die Häftlinge waren in Einzelzellen untergebracht, durften nicht miteinander kommunizieren und erhielten nur Besuch von Anstaltsgeistlichen. Die einzige erlaubte Lektüre war die Bibel. Die Häftlinge sollten in der Einsamkeit zu Reue und Umkehr gelangen. In Preußen waren nach der Einführung des Preußischen Landrechts von 1794 die Körperstrafen weitestgehend durch Haftstrafen ersetzt worden. Angeregt durch die Entwicklungen in England und den USA entwarf das preußische Justizministerium 1804 den „Generalplan zur Einführung einer besseren Criminal-Gerichts-Verfassung und zur Verbesserung der Gefängnis- und Straf-Anstalten“.

Weimarer Republik und Nationalsozialismus 1923 vereinbarten die Länder der Weimarer Republik in den Reichsratsgrundsätzen, dass der Strafvollzug nicht mehr unter der Maßgabe von Abschreckung und Vergeltung stehen sollte. Dunkelhaft und Schläge als Mittel der Disziplinierung wurden abgeschafft. Die Gefangenen wurden klassifiziert und der Strafvollzug lief stufenweise ab.

Diese Entwicklung kehrte sich 1933 nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten jäh um: Nun orientierte sich der Strafvollzug wieder in erster Linie an Vergeltung und Abschreckung. Die Gefängnisse füllten sich unter anderem wegen mehrerer Verschärfungen des Strafrechts und der Einführung neuer Straftatbestände. Während die Geldstrafen abnahmen, nahmen die Freiheitsstrafen zu, auch Todesstrafen wurden wesentlich häufiger verhängt. Parallel zum regulären Gefängniswesen entwickelten sich die Konzentrationslager, die Grenzen zwischen beiden Systemen verwischten jedoch in der Zeit des Nationalsozialismus mehr und mehr. Vor allem gegen politische Häftlinge herrschte Willkür.

 

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Über mich

Mein Name ist Tobias P. Ponath und ich bin Strafverteidiger und Rechtsanwalt. Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und arbeite seit 2009 als Rechtsanwalt in Hamburg. Hier informiere ich über grundsätzliche Themen und Rechtsgebiete und über strafrechtliche Themen im Besonderen. Ich freue mich über Feedback, Fragen und Anregungen.

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