Verhalten im Gericht
Wenn man vor Gericht muss, ist das immer aufregend. Dabei ist ganz egal, ob man als Angeklagter oder als Zeuge, das erste Mal oder schon häufiger geladen wurde. Im Gericht gibt es bestimmte Verhaltensweisen, die eingehalten werden sollen, die aber für einen Außenstehenden möglicherweise nicht direkt ersichtlich sind. Dieser Artikel soll den juristischen Laien helfen, sich bei Gericht richtig zu verhalten um einen möglichst guten Eindruck zu machen.
- Das Gerichtsgebäude
Die meisten Gerichte haben aus Sicherheitsgründen mittlerweile eine Einlasskontrolle (ähnlich wie am Flughafen). Durch die Kontrolle müssen alle Besucher des Gerichts, die keinen Dienstausweis vorzeigen können oder eine sonstige Erlaubnis haben, die Sicherheitsschranke ohne Kontrolle zu durchscheiten. Die eigentliche Kontrolle läuft an allen Gerichten unterschiedlich ab. Grundsätzlich gilt aber in allen Gerichten ein Verbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen. Etwas zu Trinken oder zu Essen ist aber natürlich genauso erlaubt wie Handys oder Tabletts.
- Wie finde ich den richtigen Saal?
Viele Gerichte sind in alten Gebäuden, die manchmal gar nicht so leicht zu durchschauen sind. In welchem Saal die Hauptverhandlung ist steht auf der Ladung, auf der auch Ihr Termin vermerkt ist. Nichtsdestotrotz schadet es nicht, sich auf Aushängen im Eingangsbereich des Gerichts nochmal zu informieren, ob es bei der Saalplanung auch geblieben ist. Es kann durchaus passieren, dass auch morgens noch vor dem Termin der Saal getauscht wird und die Hauptverhandlung dadurch ganz woanders stattfindet. Auch unmittelbare vor dem Saal ist eine sogenannte „Terminsrolle“ (Liste mit allen an dem Tag in dem Saal stattfindenden Hauptverhandlungen) angebracht, auf der nochmal kontrolliert werden kann, ob man den richtigen Saal gefunden hat. Wenn Sie wissen, in welchem Saal die Hauptverhandlung stattfindet, aber den Saal nicht finden können Sie unproblematisch die Wachtmeister (entweder direkt am Eingang oder aber auch auf den Fluren des Gerichts) ansprechen. Die sind in den allermeisten Fällen sehr hilfsbereit und wissen wo sich die Säle befinden.
- Was mache ich, wenn ich absehbar zu spät komme?
Grundsätzlich gilt, dass Sie zum Zeitpunkt Ihrer Aussage pünktlich anwesend zu sein haben. Bedenken Sie das bei der Planung Ihrer Anreise. Zu spätkommen macht einen extrem schlechten Eindruck, den Sie (egal, ob als Zeuge oder als Angeklagter) verhindern wollen. In vielen Gerichten gibt es Kantinen oder zumindest Getränkeautomaten, sodass Sie sich die Wartezeit bis zu Ihrer Aussage oder Hauptverhandlung vertreiben können.
Natürlich kann es aber immer mal passieren, dass etwas Unvorhergesehenes passiert und Sie sich doch verspäten. Rufen Sie in dem Fall sobald Sie wissen, dass Sie es nicht mehr rechtzeitig schaffen in der Geschäftsstelle des zuständigen Richters an und bitten sie, dem Richter Bescheid zu geben. Wenn der Richter weiß, dass Sie noch kommen werden und nicht einfach unentschuldigt der Hauptverhandlung fernbleiben, wird er deutlich milder gestimmt sein. Die Nummer der Geschäftsstelle finden Sie in aller Regel auf der Terminsladung, die Sie per Post erhalten haben.
- Am Saal angekommen. Und nun?
Nunmehr ist zu unterscheiden, ob man als Angeklagter oder als Zeuge geladen wurde. Grundsätzlich gilt aber für alle: Es wird vorerst vor (!) dem Saal gewartet bis aufgerufen wird. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Termin auf eine bestimmte Zeit gelegt wurde, und es bereits mindestens 10min nach dieser Zeit ist und noch nicht aufgerufen wurde. In diesen Situationen ist es erlaubt kurz den Kopf in den Saal zu strecken und nachzufragen. Zeugen werden nicht immer zu Beginn der Hauptverhandlung geladen, sondern im Optimalfall gestaffelt, damit sie bis zu ihrer Aussage nicht so lange vor dem Saal warten müssen. Auch in dem Fall wird vor dem Saal gewartet und Sie werden aufgerufen. Der Richter weiß, auf wann er Sie geladen hat und wird Sie hereinrufen, wenn er Sie benötigt.
Als Zeuge dürfen Sie vor Ihrer Aussage auch nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen, sondern müssen draußen warten. Das liegt daran, dass man versucht eine möglichst objektive Aussage von Ihnen zu bekommen, was möglicherweise nicht mehr so leicht ist, wenn Sie Aussagen von anderen Zeugen oder dem Angeklagten bereits mitangehört haben.
- Verhalten im Saal
Werden Sie aufgerufen, gilt: Keine Kaugummis, Mützen abnehmen und auch keine Getränke auf den Tisch stellen. Es gibt Richter, die das tolerieren, andere aber nicht und das ist ein Risiko was es zu vermeiden gilt.
Angeklagter: Sind Sie Angeklagter in dem Verfahren setzen Sie sich auf die gegenüberliegende Seite der Staatsanwaltschaft auf den Platz, der entweder am nächsten am Richterpult ist oder auf den zweiten. In vielen Sälen sitzen Sie dann gegenüber einem Fenster. Wenn der Richter den Saal betritt stehen Sie auf und erst wenn der Richter sagt, dass Sie sich setzen dürfen, können Sie Platz nehmen.
Dann werden Ihre Personalien aufgenommen und es wird zur Sache verhandelt.
Zeuge: Wenn Sie als Zeuge in den Saal gerufen werden gibt es letztlich zwei Situationen.
Entweder Sie werden zu Beginn mit allen anderen geladenen Zeugen in den Saal gerufen und mit allen gleichzeitig belehrt. Dann bleiben Sie bei der Belehrung stehen, hören sich die Belehrung an und verlassen nach Aufforderung wieder den Saal. Für Ihre Aussage werden Sie dann zu seinem späteren Zeitpunkt erneut aufgerufen.
Die zweite Situation ist, dass Sie aufgerufen werden, in den Saal kommen und Ihnen gesagt wird, dass Sie Platz nehmen sollen. Dann nehmen Sie auf dem in der Mitte vor dem kleinen Tisch stehenden Stuhl Platz. Sie werden belehrt, zu Ihren Personalien befragt und können Ihre Aussage machen. Machen Sie sich bewusst, dass die Beteiligten Sie zwar kritisch befragen werden, aber nicht Sie auf der Anklagebank sitzen und Sie das deshalb nicht als Angriff zu werten haben. Es ist nun mal die Aufgabe des Gerichts die Wahrheit herauszufinden und das funktioniert nur, wenn es den Aussagen der Zeugen verstehen und vertrauen kann. Im Anschluss werden Sie gefragt, ob Sie Fahrtkosten und/oder Verdienstausfall hatten. Diese können Sie dann in der Geschäftsstelle geltend machen.
Nach Ihrer Aussage können Sie entweder nach Hause gehen oder sich hinten in den Zuschauerraum setzen. Allerdings heißt es ab dann ruhig sein und keinen Laut mehr von sich geben. Im Zuschauerraum wird ebenfalls nichts gegessen oder getrunken.
Für alle gilt für den Urteilsspruch: Sobald das Gericht das Urteil spricht müssen alle im Saal aufstehen und dürfen erst in dem Moment wieder Platz nehmen, in dem der Richter das erlaubt.