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Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Strafrecht
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| Montag | 09:00 – 20:00 |
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Notfall
Wichtig: Sollte es sich um einen Notfall oder einen dringende Situation wie eine Verhaftung oder eine Durchsuchung handeln rufen sie mich bitte direkt unter meiner Mobilnummer 0172-42 48 107 an und nutzen sie bitte nicht das Kontaktformular oder eine E-Mail, um mich zu kontaktieren.
Die Polizei steht mit einem Durchsuchungsbeschluss vor Ihrer Tür oder durchsucht bereits Ihre Wohnung, Ihr Büro oder Ihr Fahrzeug. Was Sie in den nächsten Minuten tun und vor allem sagen, kann den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheidend beeinflussen.
Was Sie jetzt tun:
• Ruhe bewahren. Keine körperliche Gegenwehr — das wäre eine eigene Straftat.
• Schweigen. Sie müssen nur Ihre Personalien angeben. Sonst nichts.
• Beschluss zeigen lassen und lesen: Wer wird beschuldigt, welcher Vorwurf, was darf gesucht werden?
• Der Durchsuchung ausdrücklich widersprechen. Sagen Sie: „Ich widerspreche der Durchsuchung.“ Das verhindert sie nicht, sichert Ihnen aber Rechtsschutz.
• Anwalt anrufen. Das dürfen Sie jederzeit — auch währenddessen.
Was Sie auf keinen Fall tun:
• Keine Erklärungen abgeben, auch keine scheinbar harmlosen
• Nichts freiwillig herausgeben, nichts unterschreiben
• Nichts löschen, wegwerfen oder verstecken
• Keine Mitbeschuldigten oder Zeugen anrufen — das kann als Verdunkelungsgefahr gewertet werden und Untersuchungshaft begründen
Notfallnummer: 0172-4248107 — rund um die Uhr erreichbar. Kanzlei Ponath, Fachanwalt für Strafrecht.
Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Eine Durchsuchung setzt lediglich einen Anfangsverdacht voraus — sie bedeutet nicht, dass Ihnen etwas nachgewiesen ist.
Jeder dieser Fehler lässt sich in den nächsten Minuten noch vermeiden.
Sichergestellte Datenträger werden nicht sofort ausgewertet. Die Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien steht der Staatsanwaltschaft zu (§ 110 StPO). Dabei entsteht ein Zeitfenster, in dem eine Verteidigung wirksam eingreifen kann — etwa mit dem Antrag, die Auswertung auf den im Beschluss genannten Tatvorwurf und Zeitraum zu begrenzen.
Passwörter und Entsperrcodes müssen Sie nicht herausgeben. Niemand ist verpflichtet, an der eigenen Überführung mitzuwirken.
Beachten Sie außerdem: Stoßen die Ermittler auf Hinweise zu einer anderen Straftat, dürfen sie diese als Zufallsfunde sicherstellen (§ 108 StPO). Eine Durchsuchung wegen eines vergleichsweise geringen Vorwurfs kann so ein zweites Verfahren auslösen — ein weiterer Grund, den Umfang der Maßnahme genau zu dokumentieren.
Auch bei Personen, die selbst nicht beschuldigt sind, darf durchsucht werden — etwa in der Wohnung von Angehörigen, in Geschäftsräumen des Arbeitgebers oder bei Dritten (§ 103 StPO). Die Voraussetzungen sind hier strenger: Es müssen konkrete Tatsachen darauf hindeuten, dass sich die gesuchte Person oder das gesuchte Beweismittel dort befindet.
Als Nichtbeschuldigter sind Sie Zeuge. Auch dann gilt: keine spontanen Angaben. Wenn Sie sich durch eine Aussage selbst oder einen Angehörigen belasten würden, steht Ihnen ein Auskunftsverweigerungsrecht zu (§ 55 StPO).
Eine Durchsuchung setzt einen Anfangsverdacht voraus — der Anlass ist häufig einer der folgenden:
In allen Fällen gelten dieselben Grundregeln: schweigen, widersprechen, Verteidiger einschalten. Der Tatvorwurf ändert nichts an Ihren Rechten während der Durchsuchung.
Die Durchsuchung ist der sichtbare Teil eines Ermittlungsverfahrens, das oft schon Wochen oder Monate läuft. Typischer weiterer Verlauf:
In eiligen Fällen kann sich unmittelbar eine Festnahme oder ein Haftbefehl anschließen.
Je früher die Verteidigung beginnt, desto größer der Handlungsspielraum. Die Wochen bis zur Auswertung sind der Zeitraum, in dem sich am meisten bewirken lässt.
Rechtsanwalt Tobias Ponath ist Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in Hamburg und über die Notfallnummer 0172-4248107 rund um die Uhr erreichbar.
Die ersten Schritte nach einer Durchsuchung:
Ziel ist es, so früh wie möglich auf das Verfahren einzuwirken — im günstigen Fall vor einer Anklageerhebung. Vertreten wird in allen Instanzen: vom Ermittlungsverfahren bis zum Bundesgerichtshof.
Die Kosten einer Wahlverteidigung richten sich nach dem Aufwand und werden in einer Vergütungsvereinbarung transparent festgelegt. In bestimmten Fällen liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor (§ 140 StPO), in dem ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird — auch dann können Sie den Anwalt Ihres Vertrauens benennen.
Eine bestehende Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten im Strafrecht je nach Tarif; bei Vorsatzvorwürfen häufig erst nachträglich im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung.
Rechtsanwalt Tobias Ponath ist Fachanwalt für Strafrecht und ausschließlich im Strafrecht tätig. Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), Fortbildungsnachweis beim Deutschen Anwaltsinstitut e. V. Mandatstätigkeit im Ermittlungsverfahren sowie vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof.
Durchsuchung läuft oder gerade beendet? Notfallnummer 0172-4248107 — rund um die Uhr erreichbar.
Für Anliegen, die keine Soforthilfe erfordern, nutzen Sie bitte die Online-Terminvereinbarung oder das Kontaktformular.
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