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Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Strafrecht
Tobias Ponath
Tel: 040 34 17 77
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Wichtig: Sollte es sich um einen Notfall oder einen dringende Situation wie eine Verhaftung oder eine Durchsuchung handeln rufen sie mich bitte direkt unter meiner Mobilnummer 0172-42 48 107 an und nutzen sie bitte nicht das Kontaktformular oder eine E-Mail, um mich zu kontaktieren.
Wird Ihnen vorgeworfen, Steuern hinterzogen zu haben? Haben Sie Post vom Finanzamt, der Steuerfahndung oder sogar eine Vorladung erhalten – und wissen nicht, wie Sie reagieren sollen?
Gerade im Steuerstrafrecht ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend. Bereits im frühen Verfahrensstadium kann ich als Strafverteidiger für Steuerstrafrecht in Hamburg Ihre Interessen schützen, die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden übernehmen und dafür sorgen, dass Sie keine Aussagen treffen, die Sie später belasten könnten. Ich helfe Ihnen sofort – diskret, effizient und mit einem klaren Ziel: Ihre strafrechtlichen und finanziellen Risiken so gering wie möglich zu halten.
Warum sollten Sie sich gerade jetzt an mich wenden?
Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Chancen auf ein günstiges Ergebnis. Warten Sie nicht ab – lassen Sie uns jetzt gemeinsam Ihre Verteidigung aufbauen.
„Ich trete für Sie ein und verspreche, dass ich erst zufrieden bin, wenn ich das bestmögliche für Sie erreicht habe. Ehrlich, geradeaus, zu einem fairen Honorar und immer in Ihrem Interesse!“
– Tobias P. Ponath, Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Hamburg
Mein oberstes Ziel ist es, das Steuerstrafverfahren bereits im Ermittlungsstadium zu Ihren Gunsten zu beenden – idealerweise ohne öffentliche Aufmerksamkeit. Mit einer frühzeitigen, strukturierten Verteidigung lassen sich viele Verfahren einstellen oder mit einer einvernehmlichen Lösung beenden, bevor es zu einer Anklage kommt.
Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung kann gravierende Folgen für Ihre persönliche und berufliche Zukunft haben. Ich setze mich mit Nachdruck dafür ein, eine Eintragung im Führungszeugnis oder im Bundeszentralregister zu verhindern – damit Ihr Ruf unversehrt bleibt.
Vor allem Unternehmen bewegen sich hier häufig in einer Grauzone, da die Grenzen zwischen der legalen Steueroptimierung und bereits illegalen Vorgehensweisen oft fließend sind. Dies kann dazu führen, dass ein erlaubtes Steuersparmodell oder eine Gesetzeslücke im Jahr der Steuererklärung noch legal war und zwei Jahre später kritisch betrachtet wird und mögliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Daher ist ab einer gewissen Unternehmensgröße die Zusammenarbeit mit steuerrechtlich versierten Anwälten und Steuerberatern unverzichtbar.
Eine der Problematiken, die zur hohen Komplexität des Steuerstrafrecht beiträgt, sind die wenigen gesetzlichen Regelungen. Vielmehr verweisen die zentralen Normen der Abgabenordung des Steuerrechts auf die Normen der Strafprozessordnung. Sofern ist der Straftatbestand der Steuerhinterziehung nur im §370 der Abgabenordnung geregelt. Wobei es nur eine Möglichkeit gibt, steuerstrafrechtlichen Konsequenzen zu entgehen. Es handelt sich um die strafbefreiende steuerliche Selbstanzeige als Präventivmaßnahme. Lässt sich dadurch ein Steuerstrafverfahren trotzdem nicht vermeiden, so bleiben häufig zumindest gravierende Konsequenzen aus.
Normale Strafverfahren bearbeiten Staatsanwalt und Polizei. In steuerstrafrechtlichen Belangen gestaltet sich die Situation anders. Denn hier haben Sie im Verlauf des Verfahrens mit mehreren Ansprechpartnern Kontakt, die in den unterschiedlichsten Funktionen agieren. Dies beginnt mit der Betriebsprüfung, die bei Verdacht von Unregelmäßigkeiten abgebrochen wird. Der Betriebsprüfer meldet den Verdacht der Steuerfahndung. Ab dem Augenblick, an dem die Betriebsprüfung wegen Verdachts der Steuerhinterziehung abgebrochen wird, wechseln Sie von der Position des Steuerpflichtigen in jene des Beschuldigten. Das bedeutet für Sie, dass Sie nicht mehr zur umfangreichen Mitwirkung und Auskunft verpflichtet sind. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie alle Aussagen verweigern.
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