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für Strafrecht
Tobias Ponath
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Wichtig: Sollte es sich um einen Notfall oder einen dringende Situation wie eine Verhaftung oder eine Durchsuchung handeln rufen sie mich bitte direkt unter meiner Mobilnummer 0172-42 48 107 an und nutzen sie bitte nicht das Kontaktformular oder eine E-Mail, um mich zu kontaktieren.
Sie sind Arzt, Zahnarzt, Apotheker, leiten ein medizinisches Versorgungszentrum oder eine Klinik und haben eine Vorladung erhalten, stehen vor einer Durchsuchung oder werden mit Abrechnungs-, Korruptions- oder Patientenvorwürfen konfrontiert?
Als Anwalt für Medizinstrafrecht in Hamburg weiß ich: Jetzt zählt jede Entscheidung. Diskretion, strategische Verteidigung und schnelles Handeln sind von enormer Bedeutung, um Ihre berufliche Existenz, Ihre Reputation und Ihre persönliche Freiheit zu schützen.
Warum schnelles Handeln wichtig ist:
Im medizinstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren entscheiden manche Punkte bereits in der Anfangsphase, wie sich der weitere Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens gestalten. Folgende Gründe sprechen dafür, sich sofort anwaltlichen Beistand zu holen:
„Ich trete für Sie ein und verspreche, dass ich erst zufrieden bin, wenn ich das bestmögliche für Sie erreicht habe. Ehrlich, geradeaus, zu einem fairen Honorar und immer in Ihrem Interesse!“
– Tobias P. Ponath, Rechtsanwalt für Medizinstrafrecht in Hamburg
Sollte eine Einstellung nicht möglich sein, geht es darum, die Folgen so gering wie möglich zu halten. Dies kann durch eine Einstellung gegen Auflagen, durch außergerichtliche Einigungen oder durch eine Verteidigung im Hauptverfahren erreicht werden. Mein Ziel ist es, eine Verurteilung zu verhindern oder – falls unvermeidbar – eine Strafe zu erreichen, die nicht ins Führungszeugnis eingetragen wird und keine berufsrechtlichen Konsequenzen nach sich zieht.
Eine häufige Anklage ist der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs. Typische Konstellationen sind, dass
Auch eine fehlerhafte Zuordnung von Leistungen zu bestimmten Ziffernkatalogen (GOÄ, GOZ, EBM) kann Gegenstand von Betrugsvorwürfen sein.
Die Staatsanwaltschaft richtet ihren Ermittlungsfokus dabei auf Patientenakten, Abrechnungsunterlagen und Terminkalender. Häufig werden Patientenakten beschlagnahmt und mit den abgerechneten Leistungen abgeglichen. Zudem wird systematisch geprüft, ob bestimmte Leistungen über längere Zeiträume hinweg falsch abgerechnet wurden, ob ein System erkennbar ist und wer innerhalb der Praxis für die Abrechnung zuständig war – der Arzt selbst, Praxispersonal oder externe Abrechnungsdienstleister.
Für die Verteidigung ist entscheidend, frühzeitig den Vorwurf des Vorsatzes von bloßen Organisationsfehlern, Dokumentationsmängeln oder Abrechnungsirrtümern zu trennen. Sie wird zunächst Akteneinsicht nehmen, die beschlagnahmten Unterlagen auswerten und dann entscheiden, ob und in welcher Form eine Einlassung erfolgen soll. Häufig lassen sich Vorwürfe entkräften, weil Dokumentationsfehler vorliegen, die Abrechnung auf Empfehlungen von Abrechnungsstellen beruhte, kein Bereicherungswille vorlag oder Fehler auf mangelnder Schulung beruhten.
Der Vorwurf der Bestechlichkeit betrifft den annehmenden Leistungserbringer, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert. Typische Konstellationen sind:
Der Ermittlungsfokus liegt auf der Analyse von Zahlungsflüssen, Vertragsinhalten und der Frage, ob eine echte Gegenleistung erbracht wurde oder ob die Zahlung nur dem Zweck diente, Entscheidungen des Arztes zu beeinflussen. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob die Vergütung marktüblich war, ob tatsächliche Leistungen erbracht wurden und ob ein kausaler Zusammenhang zwischen der Zahlung und der Bevorzugung im Wettbewerb besteht.
Für die Verteidigung ist entscheidend, die rechtliche Einordnung der Kooperation vorzunehmen und die Transparenz sowie die Angemessenheit der Leistungen und Gegenleistungen darzulegen. Häufig lassen sich Vorwürfe entkräften, indem nachgewiesen wird, dass echte Beratungsleistungen, wissenschaftliche Tätigkeiten oder Marketingaktivitäten erbracht wurden und dass die Entscheidungen des Arztes unabhängig waren.
Hier steht der gewährende Dritte (z.B. Hersteller, Dienstleister, Kollege) im Fokus, der einem Leistungserbringer einen Vorteil gewährt. Der Vorwurf lautet hier, dass ein Vorteil gewährt wurde, um einen Heilberufler dazu zu bringen, bei der Verordnung oder dem Bezug von Produkten einen anderen im Wettbewerb zu bevorzugen. Typische Konstellationen sind:
Ermittlungen konzentrieren sich auf die Zweckbindung der Zahlung und den kausalen Zusammenhang mit späteren Entscheidungen des Begünstigten. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob eine sogenannte Unrechtsvereinbarung vorlag, also eine Absprache, dass der Vorteil im Gegenzug für eine wettbewerbswidrige Bevorzugung gewährt wird.
Die Verteidigung muss die sogenannte Unrechtsvereinbarung angreifen und die Rechtmäßigkeit der Kooperation darlegen. Es gilt, die prozessuale Strategie frühzeitig aufzusetzen, um zu verhindern, dass aus einer rechtmäßigen Geschäftsbeziehung ein strafrechtlicher Vorwurf konstruiert wird.
Die ärztliche Schweigepflicht ist nicht nur eine berufsethische Verpflichtung, sondern auch strafrechtlich geschützt. § 203 StGB stellt die unbefugte Offenbarung von Privatgeheimnissen, insbesondere von Patientendaten, unter Strafe. Typische Konstellationen im medizinstrafrechtlichen Kontext sind:
Der Ermittlungsfokus liegt auf den Zugriffskonzepten, den vertraglichen Regelungen zur Datenverarbeitung, den tatsächlichen Datenflüssen und der Frage, ob wirksame Einwilligungen der Patienten vorlagen. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob der Arzt die erforderlichen organisatorischen und technischen Maßnahmen getroffen hat, um die Patientendaten zu schützen, und ob etwaige Dritte rechtmäßig in die Behandlung oder Abrechnung eingebunden waren.
Für die Verteidigung ist entscheidend, die getroffenen Organisationsmaßnahmen und Compliance-Vorkehrungen zu dokumentieren und darzulegen, dass alle rechtlichen Anforderungen eingehalten wurden. Ein Anwalt für Medizinstrafrecht in Hamburg wird zudem die Reputationsrisiken kontrolliert managen, da Vorwürfe im Zusammenhang mit Datenschutzverstößen schnell öffentlich werden und das Vertrauen der Patienten gefährden können.
Körperverletzungsvorwürfe im medizinischen Kontext betreffen typischerweise Behandlungen, bei denen die Einwilligung des Patienten fehlt oder unwirksam war. Eine ärztliche Behandlung, die objektiv eine Körperverletzung darstellt (etwa ein chirurgischer Eingriff), ist nur dann rechtmäßig, wenn der Patient wirksam eingewilligt hat. Fehlt die Einwilligung oder war die Aufklärung unzureichend, kann der Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung erhoben werden. Typische Konstellationen sind:
Der Ermittlungsfokus liegt auf der Aufklärungsdokumentation, dem Behandlungsverlauf, Zeugenaussagen und gegebenenfalls medizinischen Gutachten. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob eine dokumentierte Aufklärung vorlag, ob der Patient in der Lage war, die Tragweite seiner Einwilligung zu verstehen, und ob die Behandlung dem erklärten Willen des Patienten entsprach.
Für die Verteidigung ist entscheidend, den Sachverhalt sorgfältig zu rekonstruieren, kommunikative Fehler zu vermeiden und keine vorschnellen Aussagen zu machen. Ein Anwalt für Medizinstrafrecht wird die Aufklärungsdokumentation prüfen, Zeugen benennen und gegebenenfalls eigene Gutachten einholen, um die Rechtmäßigkeit der Behandlung darzulegen. Häufig lassen sich Vorwürfe entkräften, indem nachgewiesen wird, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung stattgefunden hat, dass der Patient eingewilligt hat oder dass eine Notfallsituation vorlag, in der die Behandlung medizinisch geboten war.
Fahrlässige Körperverletzung im medizinischen Kontext betrifft Behandlungsfehler oder Organisationsfehler, die zu einer Gesundheitsschädigung des Patienten geführt haben. Typische Konstellationen sind:
Der Ermittlungsfokus liegt auf dem Sorgfaltsmaßstab, der Dokumentation des Behandlungsablaufs und medizinischen Gutachten. Die Staatsanwaltschaft lässt regelmäßig Sachverständige hinzuziehen, die prüfen, ob der Arzt die Sorgfalt verletzt hat, die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung erforderlich war. Geprüft wird auch, ob der Schaden kausal auf den Behandlungsfehler zurückzuführen ist.
Für die Verteidigung ist entscheidend, eine gutachtengetriebene Strategie frühzeitig festzulegen und Fehlinterpretationen des Sachverhalts zu vermeiden. Sie wird die Ermittlungsgutachten kritisch prüfen, gegebenenfalls eigene Sachverständige hinzuziehen und die Dokumentation des Behandlungsablaufs sorgfältig analysieren. Häufig lassen sich Vorwürfe entkräften, indem nachgewiesen wird, dass der Arzt nach dem zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden Stand der medizinischen Wissenschaft gehandelt hat, dass kein Sorgfaltsverstoß vorlag oder dass der Schaden nicht kausal auf die Behandlung zurückzuführen ist.
Das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse ist ein Delikt, das speziell Ärzte betrifft. Es liegt vor, wenn ein Arzt ein Attest, eine Bescheinigung oder ein anderes Gesundheitszeugnis ausstellt, das inhaltlich unrichtig ist, und dadurch einen Dritten täuscht. Typische Konstellationen sind:
Der Ermittlungsfokus liegt auf der medizinischen Grundlage des ausgestellten Zeugnisses, der Frage, ob eine ausreichende Untersuchung stattgefunden hat, der Dokumentation und dem Zweck des Zeugnisses. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob der Arzt den Patienten tatsächlich untersucht hat, ob die Diagnose medizinisch nachvollziehbar ist und ob das Attest den tatsächlichen Gesundheitszustand zutreffend wiedergibt.
Für die Verteidigung ist entscheidend, die ärztliche Bewertung zu plausibilisieren und den Unterschied zwischen einer ärztlichen Bewertungsfrage und einem strafrechtlichen Vorwurf herauszuarbeiten. Ein kompetenter Anwalt für Medizinstrafrecht in Hamburg wird darlegen, dass es sich bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit oder des Gesundheitszustands häufig um medizinische Einschätzungsfragen handelt, bei denen unterschiedliche Bewertungen möglich sind. Häufig lassen sich Vorwürfe entkräften, indem nachgewiesen wird, dass eine Untersuchung stattgefunden hat, dass die Diagnose medizinisch vertretbar war oder dass der Patient die Beschwerden glaubhaft geschildert hat.
Wenn Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf im medizinischen Bereich konfrontiert sind, sollten Sie keine Zeit verlieren. Als Ihr Anwalt für Medizinstrafrecht in Hamburg sorge ich dafür, dass Sie von Beginn an geschützt sind und keine Fehler machen, die später schwer zu korrigieren sind.
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Je früher Sie handeln, desto größer sind die Chancen, ein Verfahren zu stoppen, bevor es eskaliert.
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