Sie sind hier | Jugendstrafrecht
ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Strafrecht
Tobias Ponath
Tel: 040 34 17 77
Nutzen Sie bitte unser Online Tool zur schnellen Terminvergabe mit sofortiger Terminbestätigung:
Oder schreiben uns gern eine Nachricht per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück.
Navigation
Öffnungszeiten
Montag | 09:00 – 20:00 |
Dienstag | 09:00 – 20:00 |
Mittwoch | 09:00 – 20:00 |
Donnerstag | 09:00 – 20:00 |
Freitag | 09:00 – 20:00 |
Notfall
Wichtig: Sollte es sich um einen Notfall oder einen dringende Situation wie eine Verhaftung oder eine Durchsuchung handeln rufen sie mich bitte direkt unter meiner Mobilnummer 0172-42 48 107 an und nutzen sie bitte nicht das Kontaktformular oder eine E-Mail, um mich zu kontaktieren.
Ihr Sohn oder Ihre Tochter wurde von der Polizei vorgeladen oder es liegt bereits eine Anklage vor? Sie sind ratlos, wie es jetzt weitergeht?
Im Jugendstrafrecht gelten besondere Regeln – und besondere Chancen. Eine frühe anwaltliche Unterstützung kann helfen, eine Eskalation zu vermeiden, pädagogische Maßnahmen auszuschöpfen und eine belastende Eintragung zu verhindern. Ich vertrete Jugendliche und Heranwachsende mit jurischer Klarheit, Einfühlungsvermögen und dem Ziel, ihre Zukunft zu schützen.
Was jetzt zählt: schnelles Handeln & rechtliche Begleitung
„Ich trete für Sie ein und verspreche, dass ich erst zufrieden bin, wenn ich das bestmögliche für Sie erreicht habe. Ehrlich, geradeaus, zu einem fairen Honorar und immer in Ihrem Interesse!“
– Tobias P. Ponath, Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Hamburg
Viele Verfahren gegen Jugendliche lassen sich im frühen Stadium beenden – durch Ermahnungen, Auflagen oder soziale Maßnahmen. Ich setze alles daran, dass es gar nicht erst zu einer Verurteilung kommt.
Gerade bei Ausbildungen oder Studium kann eine Vorstrafe Türen schließen. Ich kämpfe dafür, dass der Eintrag im Führungszeugnis vermieden wird – und die berufliche Zukunft offen bleibt.
Ich verteidige junge Menschen mit Respekt, Klarheit und Fingerspitzengefühl. Ziel ist nicht Bestrafung – sondern Perspektive.
An dieser Stelle möchte ich Ihnen einige Delikte vorstellen, die bei Jugendlichen am häufigsten vorkommen, und auch die möglichen Folgen aufzeigen. Wenn ein Straftatbestand und eine entsprechende Anklage vorliegt, sollten Eltern unverzüglich rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen, um einen möglichst günstigen Ausgang eines Verfahrens zu erreichen. Als Anwalt für Jugendstrafrecht in Hamburg unterstütze ich Sie kompetent und zuverlässig.
Typische Delikte sind hier Graffiti an Hauswänden, die Zerstörung von Automaten oder Beschädigungen öffentlicher Einrichtungen. Diese Taten geschehen oftmals aus Gruppendynamik, Langeweile oder rebellischem Ausdruck. Im Jugendstrafrecht steht die Wiedergutmachung im Vordergrund: Neben Reparaturkosten können Sozialstunden oder Geldauflagen verhängt werden. Wiederholte Sachbeschädigungen führen auch hier zu strengeren Maßnahmen wie Jugendarrest.
Jugendliche bedrohen Mitschüler oder erpressen Geld und Gegenstände – das sogenannte „Abziehen“ auf Schulhöfen ist bekannt und stellt eine typische Nötigungssituation dar. Die Motive reichen von Machtgehabe über Gruppendruck bis hin zur Nachahmung fragwürdiger Vorbilder. Im Jugendstrafrecht richten sich die Sanktionen meist auf erzieherische Maßnahmen, um der Entwicklung entgegenzuwirken. Sozialstunden, Anti-Gewalt-Training oder in schwereren Fällen Jugendstrafen sind übliche Folgen. Die erzieherische Einwirkung steht allerdings auch bei Nötigungsdelikten im Vordergrund.
Der Besitz oder Konsum von Drogen wie Cannabis, Ecstasy und anderen Substanzen ist bei Jugendlichen ein häufig festgestelltes Problem. Neugierde und Gruppenzwang, aber auch jugendliche Unbekümmertheit führen oft zu ersten Kontakten mit Drogen im Freundeskreis, in der Schule oder auf Partys. Das Jugendstrafrecht verbindet hier häufig erzieherische Maßnahmen mit Hilfsangeboten wie Therapie, Beratung oder Sozialstunden. In schwereren oder wiederholten Fällen kann auch Jugendarrest oder Jugendstrafe verhängt werden.
Jugendliche dringen gelegentlich in leerstehende Gebäude ein oder feiern Partys in leerstehenden, nicht freigegebenen Räumen („Lost Places“) wie verlassenen Fabrik- und Lagerhallen. Dies passiert meist aus Neugier oder als Mutprobe, in der Regel ohne bewusstes Unrechtsbewusstsein und ohne klare Vorstellung von der Strafbarkeit. Im Jugendstrafrecht werden normalerweise Verwarnungen, Wiedergutmachung von Beschädigungen und Sozialstunden eingesetzt, um das Verhalten zu korrigieren.
Das Jugendgerichtsgesetz sieht als Rechtsfolgen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder auch Jugendstrafen vor, die den Jugendlichen eine Hilfestellung zur Besserung geben sollen.
Erziehungsmaßregeln stellen keine Strafe im herkömmlichen Sinne dar und bestehen in der Erteilung von Weisungen oder der Anordnung von Erziehungshilfen.
Zuchtmittel zeigen sich in der Verwarnung, der Erteilung von Auflagen oder der Verhängung von Jugendarrest.
Diese Maßnahmen führen nicht zu einer Vorstrafe der Jugendlichen, es erfolgt lediglich eine Eintragung ins Erziehungsregister.
Die Jugendstrafe hingegen stellt die einzige echte Kriminalstrafe des Jugendstrafrechts dar. Sie soll daher als letztes mögliche Mittel eingesetzt werden, wenn die übrigen Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt haben. Allerdings kann bei schweren Gewaltverbrechen auch bei Ersttätern eine Jugendstrafe verhängt werden.
Die Frage, ob das Jugendstrafrecht angewandt wird, richtet sich nach dem Alter zum Zeitpunkt der Tat, nicht das zum Zeitpunkt der nachfolgenden Gerichtsverhandlung. Ab dem 21. Lebensjahr ist die Anwendung des Jugendstrafrechts allerdings endgültig ausgeschlossen. Ein Heranwachsender, d.h. jemand im Alter zwischen 18 und 21 Jahren, kann dann noch nach dem Jugendstrafrecht bestraft werden, wenn die Gesamtumstände seiner Persönlichkeit und seines Umfeldes darauf schließen lassen, dass der Heranwachsende nach seinem Entwicklungsstand dem Niveau eines Jugendlichen entspricht oder wenn die Tat aufgrund ihrer Art oder Motive als typische Jugendtat eingestuft werden kann.
Wenn Ihr Kind mit dem Jugendstrafrecht konfrontiert wird, braucht es nicht nur juristischen Beistand, sondern auch einfühlsame Unterstützung. Ein spezialisierter Anwalt kennt die Besonderheiten des Jugendstrafrechts, hilft bei der Wahrung der Rechte und sorgt dafür, dass möglichst milde und erzieherische Maßnahmen ergriffen werden. So lassen sich langwierige Verfahren und schwerwiegende Strafen vermeiden.
Ein frühzeitiger Kontakt zu einem Anwalt für Jugendstrafrecht schützt vor Fehlern im Verfahren, Aufklärung über Rechte und Pflichten und schafft Vertrauen in einem für Familien belastenden Prozess.
Made with ♥ by DigitalUplift
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen