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Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Strafrecht
Tobias Ponath
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Inhaltsverzeichnis

Anwalt Jugendstrafrecht Hamburg

Ihr Anwalt für Jugendstrafrecht in Hamburg

Ihr Sohn oder Ihre Tochter wurde von der Polizei vorgeladen oder es liegt bereits eine Anklage vor? Sie sind ratlos, wie es jetzt weitergeht?

Im Jugendstrafrecht gelten besondere Regeln – und besondere Chancen. Eine frühe anwaltliche Unterstützung kann helfen, eine Eskalation zu vermeiden, pädagogische Maßnahmen auszuschöpfen und eine belastende Eintragung zu verhindern. Ich vertrete Jugendliche und Heranwachsende mit jurischer Klarheit, Einfühlungsvermögen und dem Ziel, ihre Zukunft zu schützen.

Was jetzt zählt: schnelles Handeln & rechtliche Begleitung

  • Ich nehme frühzeitig Kontakt zu Jugendgericht & Jugendhilfe auf
  • Ziel ist häufig eine Einstellung – ohne Gerichtsverhandlung
  • Ich erkläre das Verfahren verständlich für Eltern & Jugendliche
  • Kein Jugendlicher soll allein vor dem Gericht stehen
  • Ich sorge dafür, dass Chancen genutzt und Fehler nicht bestraft werden
In Hamburg werden einem Mann von Polizisten Handschellen angelegt.
Fachanwalt für Strafrecht - Jugendstrafrecht

Strafverteidiger im Jugendstrafrecht – Mein Versprechen an Sie

„Ich trete für Sie ein und verspreche, dass ich erst zufrieden bin, wenn ich das bestmögliche für Sie erreicht habe. Ehrlich, geradeaus, zu einem fairen Honorar und immer in Ihrem Interesse!“

– Tobias P. Ponath, Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Hamburg

Verfahren abwenden

Viele Verfahren gegen Jugendliche lassen sich im frühen Stadium beenden – durch Ermahnungen, Auflagen oder soziale Maßnahmen. Ich setze alles daran, dass es gar nicht erst zu einer Verurteilung kommt.

Keine Eintragung – keine Zukunftsrisiken

Gerade bei Ausbildungen oder Studium kann eine Vorstrafe Türen schließen. Ich kämpfe dafür, dass der Eintrag im Führungszeugnis vermieden wird – und die berufliche Zukunft offen bleibt.

Mit Haltung verteidigen – nicht mit Härte

Ich verteidige junge Menschen mit Respekt, Klarheit und Fingerspitzengefühl. Ziel ist nicht Bestrafung – sondern Perspektive.

Ein Mann in einer Robe steht in einem Flur und repräsentiert die Strafverteidigung Hamburgs.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht - Tobias Ponath - Jugendstrafrecht

Häufige Delikte des Jugendstrafrechts

An dieser Stelle möchte ich Ihnen einige Delikte vorstellen, die bei Jugendlichen am häufigsten vorkommen, und auch die möglichen Folgen aufzeigen. Wenn ein Straftatbestand und eine entsprechende Anklage vorliegt, sollten Eltern unverzüglich rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen, um einen möglichst günstigen Ausgang eines Verfahrens zu erreichen. Als Anwalt für Jugendstrafrecht in Hamburg unterstütze ich Sie kompetent und zuverlässig.

Anklage wegen Diebstahl (§ 242 StGB)

Besonders häufig bei Jugendlichen ist der Diebstahl, etwa Ladendiebstahl in Kaufhäusern oder Supermärkten sowie das Mitnehmen von Smartphones, Fahrrädern, Kosmetik oder Kleidung. Oft geschieht dies unter Gruppendruck oder im Rahmen von Mutproben, ohne dass sich die Jugendlichen der strafrechtlichen Tragweite immer bewusst sind. Speziell im Jugendstrafrecht wird häufig auf die fehlende Reife Rücksicht genommen. Statt einer Strafe gibt es oft erzieherische Maßnahmen wie Sozialstunden oder Täter-Opfer-Ausgleich. Wiederholte Delikte können jedoch zu schärferen Sanktionen wie Jugendarrest führen.

Anklage wegen Körperverletzung (§ 223 StGB, ggf. § 224 StGB - gefährliche Körperverletzung)

Konflikte in der Schule, auf Partys oder in Cliquen können schnell in Schlägereien ausarten. Gewalt wird von Jugendlichen manchmal als Mittel zur Konfliktlösung missverstanden. Im Jugendstrafrecht wird daher oft der Schwerpunkt auf Anti-Gewalt-Trainings oder soziale Projekte gelegt, um Verhaltensänderungen zu fördern. Je nach Schwere der Tat reicht die Spannweite von Erziehungsmaßregeln über Sozialstunden bis zu Jugendarrest. Besonders gravierende Fälle können auch zu einer Jugendstrafe führen.

Anklage wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB)

Typische Delikte sind hier Graffiti an Hauswänden, die Zerstörung von Automaten oder Beschädigungen öffentlicher Einrichtungen. Diese Taten geschehen oftmals aus Gruppendynamik, Langeweile oder rebellischem Ausdruck. Im Jugendstrafrecht steht die Wiedergutmachung im Vordergrund: Neben Reparaturkosten können Sozialstunden oder Geldauflagen verhängt werden. Wiederholte Sachbeschädigungen führen auch hier zu strengeren Maßnahmen wie Jugendarrest.

Anklage wegen Beleidigung (§ 185 StGB)

Beleidigungen und Beschimpfungen auf dem Schulhof, aber auch digitale Angriffe und diffamierende Posts auf WhatsApp, Instagram oder TikTok sind zunehmend verbreitet. Jugendliche unterschätzen oft die juristische Tragweite von Worten, Emojis oder Kommentaren. Die Gerichte setzen in diesen Fällen vor allem auf Aufklärung, Sensibilisierung und Täter-Opfer-Ausgleich, um den Schaden gering zu halten. Typische Konsequenzen sind Entschuldigungen bei den Opfern, Sozialstunden und andere Auflagen zur Wiedergutmachung, wobei der Täter-Opfer-Ausgleich Priorität hat.

Anklage wegen Nötigung (§ 240 StGB)

Jugendliche bedrohen Mitschüler oder erpressen Geld und Gegenstände – das sogenannte „Abziehen“ auf Schulhöfen ist bekannt und stellt eine typische Nötigungssituation dar. Die Motive reichen von Machtgehabe über Gruppendruck bis hin zur Nachahmung fragwürdiger Vorbilder. Im Jugendstrafrecht richten sich die Sanktionen meist auf erzieherische Maßnahmen, um der Entwicklung entgegenzuwirken. Sozialstunden, Anti-Gewalt-Training oder in schwereren Fällen Jugendstrafen sind übliche Folgen. Die erzieherische Einwirkung steht allerdings auch bei Nötigungsdelikten im Vordergrund.

Anklage wegen Bedrohung (§ 241 StGB)

Drohungen wie „Ich bring dich um“ sind strafbar, selbst wenn sie nicht ernst gemeint sind und im Affekt passieren. Jugendliche neigen dazu, solche Äußerungen unbedacht in Konfliktsituationen zu tätigen. Für die Gerichte ist meist die Einsichtsförderung wichtig, während harte Strafen eher vermieden werden. Erziehungsauflagen, Gesprächstherapien und Täter-Opfer-Ausgleich werden hier häufig eingesetzt, um die jugendlichen Täter zur Einsicht in ihr Fehlverhalten zu bringen.

Anklage wegen Drogenbesitz und Drogenkonsum (§ 29 BtMG)

Der Besitz oder Konsum von Drogen wie Cannabis, Ecstasy und anderen Substanzen ist bei Jugendlichen ein häufig festgestelltes Problem. Neugierde und Gruppenzwang, aber auch jugendliche Unbekümmertheit führen oft zu ersten Kontakten mit Drogen im Freundeskreis, in der Schule oder auf Partys. Das Jugendstrafrecht verbindet hier häufig erzieherische Maßnahmen mit Hilfsangeboten wie Therapie, Beratung oder Sozialstunden. In schwereren oder wiederholten Fällen kann auch Jugendarrest oder Jugendstrafe verhängt werden.

Anklage wegen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)

Jugendliche dringen gelegentlich in leerstehende Gebäude ein oder feiern Partys in leerstehenden, nicht freigegebenen Räumen („Lost Places“) wie verlassenen Fabrik- und Lagerhallen. Dies passiert meist aus Neugier oder als Mutprobe, in der Regel ohne bewusstes Unrechtsbewusstsein und ohne klare Vorstellung von der Strafbarkeit. Im Jugendstrafrecht werden normalerweise Verwarnungen, Wiedergutmachung von Beschädigungen und Sozialstunden eingesetzt, um das Verhalten zu korrigieren.

Anklage wegen Raub (§ 249 StGB, ggf. § 250 StGB - schwerer Raub)

Raub ist eine besonders schwere Straftat, beispielsweise wenn Handys oder Geldbörsen mit Gewalt erpresst werden. Täter müssen sich dessen bewusst sein, dass selbst bei Jugendlichen Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden können. insbesondere bei bewaffnetem oder bandenmäßigem Vorgehen. Hier ist mit konsequenten Jugendstrafen zu rechnen. Besonders gravierend sind Bandenraub oder der Einsatz von Waffen. Jugendstrafe – oft mit Bewährung – ist keine Seltenheit. Die Schwere des Delikts erfordert eine spezialisierte Verteidigung.

Anklage wegen Computer- und Internetdelikte

Jugendliche sind oft digital sehr aktiv, unterschätzen aber die Rechtsfolgen von Online-Taten wie Hacking, Datenmanipulation, Cybermobbing oder illegalem Filesharing. Paragrafen wie § 202a (Ausspähen von Daten) oder § 303b StGB (Computersabotage) greifen hier. Das Jugendstrafrecht legt vor allem auf Aufklärung und erzieherische Maßnahmen Wert, stellt aber bei schwerwiegenden Fällen auch Strafen in Aussicht.

Häufige Fragen Jugendstrafrecht

Das Jugendgerichtsgesetz sieht als Rechtsfolgen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder auch Jugendstrafen vor, die den Jugendlichen eine Hilfestellung zur Besserung geben sollen.

Erziehungsmaßregeln stellen keine Strafe im herkömmlichen Sinne dar und bestehen in der Erteilung von Weisungen oder der Anordnung von Erziehungshilfen.
Zuchtmittel zeigen sich in der Verwarnung, der Erteilung von Auflagen oder der Verhängung von Jugendarrest.
Diese Maßnahmen führen nicht zu einer Vorstrafe der Jugendlichen, es erfolgt lediglich eine Eintragung ins Erziehungsregister.


Die Jugendstrafe hingegen stellt die einzige echte Kriminalstrafe des Jugendstrafrechts dar. Sie soll daher als letztes mögliche Mittel eingesetzt werden, wenn die übrigen Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt haben. Allerdings kann bei schweren Gewaltverbrechen auch bei Ersttätern eine Jugendstrafe verhängt werden.

Die Frage, ob das Jugendstrafrecht angewandt wird, richtet sich nach dem Alter zum Zeitpunkt der Tat, nicht das zum Zeitpunkt der nachfolgenden Gerichtsverhandlung. Ab dem 21. Lebensjahr ist die Anwendung des Jugendstrafrechts allerdings endgültig ausgeschlossen. Ein Heranwachsender, d.h. jemand im Alter zwischen 18 und 21 Jahren, kann dann noch nach dem Jugendstrafrecht bestraft werden, wenn die Gesamtumstände seiner Persönlichkeit und seines Umfeldes darauf schließen lassen, dass der Heranwachsende nach seinem Entwicklungsstand dem Niveau eines Jugendlichen entspricht oder wenn die Tat aufgrund ihrer Art oder Motive als typische Jugendtat eingestuft werden kann.

Wenn Ihr Kind mit dem Jugendstrafrecht konfrontiert wird, braucht es nicht nur juristischen Beistand, sondern auch einfühlsame Unterstützung. Ein spezialisierter Anwalt kennt die Besonderheiten des Jugendstrafrechts, hilft bei der Wahrung der Rechte und sorgt dafür, dass möglichst milde und erzieherische Maßnahmen ergriffen werden. So lassen sich langwierige Verfahren und schwerwiegende Strafen vermeiden.

Ein frühzeitiger Kontakt zu einem Anwalt für Jugendstrafrecht schützt vor Fehlern im Verfahren, Aufklärung über Rechte und Pflichten und schafft Vertrauen in einem für Familien belastenden Prozess.