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Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Strafrecht
Tobias Ponath
Tel: 040 34 17 77
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Wichtig: Sollte es sich um einen Notfall oder einen dringende Situation wie eine Verhaftung oder eine Durchsuchung handeln rufen sie mich bitte direkt unter meiner Mobilnummer 0172-42 48 107 an und nutzen sie bitte nicht das Kontaktformular oder eine E-Mail, um mich zu kontaktieren.
Ihnen wird Geldwäsche vorgeworfen und Sie wissen nicht, wie es weitergehen soll? Fürchten Sie um Ihre private oder unternehmerische Existenz?
Als Ihr Anwalt bei Geldwäsche in Hamburg verteidige ich Sie als Einzelperson oder als Unternehmen. Ein Strafverfahren wegen Geldwäsche kann schwerwiegende Konsequenzen für Ihr Leben, für Ihre Freiheit und für Ihre Zukunft haben. Daher ist es wichtig, sich umgehend juristischen Beistand einzuholen und sich an jemanden zu wenden, der Sie versteht und der konsequent gegen die Vorwürfe vorgeht. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft bereits Ermittlungen gegen Sie führt, sollten Sie keinesfalls den Kopf in den Sand stecken. Entscheidend ist jetzt, dass Sie schnell und kompetent handeln und sich für einen Anwalt entscheiden, der den Vorwurf der Geldwäsche entkräften und Sie vom ersten Verdacht bis zur Hauptverhandlung begleiten kann. Vermeiden Sie klassische Fehler und kontaktieren Sie mich, ehe Sie aktiv werden und sich damit eventuell selbst belasten. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und lassen Sie mich als Ihren Rechtsanwalt für Sie sprechen.
Warum Sie bei Geldwäschevorwürfen sofort handeln sollten:
„Ich trete für Sie ein und verspreche, dass ich erst zufrieden bin, wenn ich das bestmögliche für Sie erreicht habe. Ehrlich, geradeaus, zu einem fairen Honorar und immer in Ihrem Interesse!“
– Tobias P. Ponath, Rechtsanwalt für Geldwäschevorwürfe in Hamburg
Mit Erfahrung und der nötigen Härte kämpfe ich dafür, dass es zu keiner negativen Eintragung kommt. Ohne eine belastende Eintragung stehen Ihnen beruflich und privat alle Wege offen und Sie müssen nicht damit rechnen, aufgrund eines derartigen „Merkmals“ vorbelastet zu sein.
Wenn Ihnen der Vorwurf der Geldwäsche gemacht wird, sollten Sie umgehend einen Anwalt für Strafrecht oder Wirtschaftsstrafrecht hinzuziehen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen und sollten ohne anwaltliche Beratung keine Angaben zur Sache machen. Der Anwalt kann nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln und Sie über die nächsten Schritte informieren, etwa ob und wie Sie sich äußern sollten. Gerade bei Geldwäsche-Vorwürfen, die oft schon bei einfachen Sorgfaltspflichtverstößen entstehen können, ist eine frühzeitige und erfahrene anwaltliche Unterstützung entscheidend.
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