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Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Strafrecht
Tobias Ponath
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Wichtig: Sollte es sich um einen Notfall oder einen dringende Situation wie eine Verhaftung oder eine Durchsuchung handeln rufen sie mich bitte direkt unter meiner Mobilnummer 0172-42 48 107 an und nutzen sie bitte nicht das Kontaktformular oder eine E-Mail, um mich zu kontaktieren.

Inhaltsverzeichnis

Anwalt Geldwäsche Hamburg

Ihr Anwalt bei Geldwäsche in Hamburg

Ihnen wird Geldwäsche vorgeworfen und Sie wissen nicht, wie es weitergehen soll? Fürchten Sie um Ihre private oder unternehmerische Existenz?


Als Ihr Anwalt bei Geldwäsche in Hamburg verteidige ich Sie als Einzelperson oder als Unternehmen. Ein Strafverfahren wegen Geldwäsche kann schwerwiegende Konsequenzen für Ihr Leben, für Ihre Freiheit und für Ihre Zukunft haben. Daher ist es wichtig, sich umgehend juristischen Beistand einzuholen und sich an jemanden zu wenden, der Sie versteht und der konsequent gegen die Vorwürfe vorgeht. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft bereits Ermittlungen gegen Sie führt, sollten Sie keinesfalls den Kopf in den Sand stecken. Entscheidend ist jetzt, dass Sie schnell und kompetent handeln und sich für einen Anwalt entscheiden, der den Vorwurf der Geldwäsche entkräften und Sie vom ersten Verdacht bis zur Hauptverhandlung begleiten kann. Vermeiden Sie klassische Fehler und kontaktieren Sie mich, ehe Sie aktiv werden und sich damit eventuell selbst belasten. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und lassen Sie mich als Ihren Rechtsanwalt für Sie sprechen.


Warum Sie bei Geldwäschevorwürfen sofort handeln sollten:

  • Eine frühzeitige Verteidigung verhindert belastende und Ihr Leben oder Ihre Unternehmerschaft beeinträchtigende Aussagen.
  • Ich mache mich für Ihre Rechte stark, unabhängig davon, ob die Polizei oder die Staatsanwaltschaft involviert sind.
  • Für Sie entwickle ich eine wirksame Strategie und verteidige Sie natürlich mit Klarheit und mit der nötigen Diskretion.
  • Mein Ziel ist es, das Verfahren gegen Sie zu beenden, ehe es überhaupt zur Anklage kommt.
  • Die Vermeidung einer Freiheitsstrafe, Ihr Ruf und Ihre existenzielle Zukunft stehen für mich im Mittelpunkt.
Ein strafverteidiger Hamburger in Anzug und Krawatte.
Fachanwalt für Strafrecht - Geldwäsche

Strafverteidiger bei Geldwäsche – Mein Versprechen an Sie

„Ich trete für Sie ein und verspreche, dass ich erst zufrieden bin, wenn ich das bestmögliche für Sie erreicht habe. Ehrlich, geradeaus, zu einem fairen Honorar und immer in Ihrem Interesse!“

– Tobias P. Ponath, Rechtsanwalt für Geldwäschevorwürfe in Hamburg

Aktive Beeinflussung des Verfahrens

Je früher Sie mich in das Verfahren einbinden, desto effektiver kann ich mich für Ihr Recht einsetzen. Bei frühzeitiger Beauftragung habe ich als Anwalt bei Geldwäsche in Hamburg die Möglichkeit, für eine Beendigung ohne Gerichtsverfahren zu sorgen und eine Einstellung zu erwirken.

Belastende Eintragungen im Register ausschließen

Mit Erfahrung und der nötigen Härte kämpfe ich dafür, dass es zu keiner negativen Eintragung kommt. Ohne eine belastende Eintragung stehen Ihnen beruflich und privat alle Wege offen und Sie müssen nicht damit rechnen, aufgrund eines derartigen „Merkmals“ vorbelastet zu sein.

Der Schutz Ihrer Freiheit im Fokus

Liegt ein Haftbefehl gegen Sie vor, ist eine Bewährung oder eine Geldstrafe anberaumt, setze ich mich für Ihre Rechte ein. Als Ihr erfahrener Rechtsanwalt sorge ich mit Taktgefühl und der passenden Strategie dafür, dass Sie Ihre schützenswerte Freiheit nicht verlieren.
Ein Mann in einer Robe steht in einem Flur und repräsentiert die Strafverteidigung Hamburgs.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht - Tobias Ponath - Geldwäsche

Häufige Fragen Geldwäsche

Wenn Ihnen der Vorwurf der Geldwäsche gemacht wird, sollten Sie umgehend einen Anwalt für Strafrecht oder Wirtschaftsstrafrecht hinzuziehen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen und sollten ohne anwaltliche Beratung keine Angaben zur Sache machen. Der Anwalt kann nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln und Sie über die nächsten Schritte informieren, etwa ob und wie Sie sich äußern sollten. Gerade bei Geldwäsche-Vorwürfen, die oft schon bei einfachen Sorgfaltspflichtverstößen entstehen können, ist eine frühzeitige und erfahrene anwaltliche Unterstützung entscheidend.

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gelten für bestimmte Berufsgruppen, Unternehmen und Privatpersonen umfangreiche Sorgfalts-, Überwachungs- und Meldepflichten. Dazu gehört unter anderem die Identifizierung von Geschäftspartnern sowie die Meldung verdächtiger Transaktionen. Verstöße gegen diese Pflichten können schon ohne vorsätzliche Geldwäsche zu hohen Bußgeldern führen. Besonders Unternehmen mit internationalem Handel oder hohem Bargeldumsatz stehen im Fokus der Ermittlungsbehörden. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um rechtskonform zu handeln und Risiken einer Geldwäsche-Strafbarkeit zu minimieren.