Das Geschäft mit dem Liebesschwindel

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Zwei Silhouetten eines Mannes und einer Frau, die an einem Computer sitzen und in ihren Online-Liebesschwindel vertieft sind.

Das Geschäft mit dem Liebesschwindel

Heutzutage lässt sich mit der Liebe sehr viel Geld machen. Immer Menschen versuchen ihr Glück im Internet und sind bereit sehr viel Geld für eine Chancenerhöhung bei einem potentiellen Partner zu zahlen. Gerade in Zeiten von Corona war es für die meisten Menschen auch gar nicht anders möglich einen zukünftigen Partner zu finden, da Kneipen, Restaurants oder Diskotheken geschlossen hatte und es auch ansonsten hieß, dass man sich möglichst wenig in größeren Ansammlungen treffen soll. 

Geld wird dabei insbesondere mit der Verzweiflung der Leute gemacht. Will man seine Chancen auf Bumble oder Tinder erhöhen kann man einen Premiumaccount abschließen, oder man wird direkt Mitglied bei Elite-Partner und zahlt eine bestimmte Summe, damit einem eine bestimmte Anzahl an potentiellen Partnern angezeigt wird. 

Das ansich ist natürlich noch kein strafbares Verhalten oder ein Schwindel. Allerdings schützen auch die kostenpflichtigen Angebote der Betreiber die Kunden nicht vor Dating-Schwindlern, wie die Netflix-Doku „Tinder-Schwindler“ eindrucksvoll zeigt. 

Zu sehen ist ein junger Mann, der auf einer Dating-Plattform aktiv ist und ein Leben voller Luxus, Champagner, Privat-Jets und Partys lebt. In dem er sich als Sohn eines reichen Diamanten-Moguls ausgibt, gewinnt er die Gunst einiger Frauen. Es folgen entsprechende Treffen, bei denen er seinen Luxus eindrucksvoll präsentiert. Seinen Verehrerinnen erzählt er, er könne sich eine gemeinsame Zukunft vorstellen. Im weiteren Verlauf des Dating-Prozess zeigte er den Damen die Schattenseiten seines Luxus-Lebens. Dabei berichtete er im hart umkämpften Diamanten-Handel würde er von „gefährlichen Männern“ bedroht, weswegen er untertauchen müsste. Die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen seien aber kostspielig, er selbst könne aber seine eigenen Kreditkarten nicht verwenden, da man sonst seinen Aufenthaltsort herausfinden könnte. So schaffte er es, dass die Damen Darlehn bei ihren Banken aufnahmen. Die Frauen hatten aufgrund seines Lebensstils keinen Zweifel hinsichtlich seiner Kreditwürdigkeit. Keine von ihnen hat das geliehene Geld je zurückbekommen. 

Die Folge solcher Maschen ist nicht nur der finanzielle Schaden, sondern viele Opfer fühlen sich erniedrigt, weil sie auf den Schwindel reingefallen sind, haben emotionale Traumata, Schuldgefühle, Scham, ein vermindertes Selbstwertgefühl oder sogar suizidale Gedanken. 

Leider ist das in der Dokumentation gezeigte Phänomen kein Einzelfall. Immer wieder hört und liest man, dass auf Heiratsschwindel oder ähnliches reingefallen wird und es zu erheblichen finanziellen und emotionalen Einbußen gekommen ist. 

Erscheinungsformen des Love-Scammings

In vielen Fällen ist der „Liebesbetrug“ darauf ausgelegt, der Zielperson Vermögenswerte zu entlocken und sich damit zu bereichern. „Scam“ beschreibt dabei die Kontaktaufnahme zu Personen, um diese zu vermögensrelevanten Dispositionen zu veranlassen. Falsche Geldversprechen, Fake-Anlagemodelle oder vorgespiegelte Notlagen sind denkbare Ausprägungen des Scammings. Insoweit erfasst der „Romance- oder Love-Scam“ nur den Sonderfall der vorgespielten Liebe oder des sexuellen Interesses, um finanzielle Zuwendungen zu erhalten. Dabei werden die Opfer auf den Online-Plattformen kontaktiert, es wird eine emotionale Bindung aufgebaut, ohne dabei aber eine face-to-face Interaktion zu forcieren. In den allermeisten Fällen kommt es beim Love-Scamming zu Strafbarkeiten im Bereich des Betrugs gem. § 263 StGB

Da zwischen Täter und Opfer ein besonders enges persönliches Verhältnis vorgegaukelt wird, kommt es in manchen Fällen auch zu einem Austausch von Kreditkartennummern oder Account-Daten für Online-Shops. Problematisch ist, dass die einschlägigen Vorschriften nur dann eingreifen, wenn die Karten oder Accounts abredewidrig verwendet werden. Beim Love-Scamming geben die Opfer den Tätern aber freiwillig, aus dem Abhängigkeitsverhältnisses heraus, ihre Karten bzw. Daten heraus. 

  • § 266, 266 b und auch § 263a StGB wären unter Zugrundelegung der aktuellen Rechtsprechung abzulehnen, da der BGH eine unbefugte Datennutzung nur dann bejaht, wenn der Täter die Karten durch verbotene Eigenmacht und nicht nur durch Täuschung erhält.

Auch im Bereich des § 263 StGB besteht das Problem, dass die notwendige unmittelbare Vermögensverfügung zu verneinen ist. 

Das Besondere bei sogenannten Love-Scammern ist, dass sie oftmals vorgeben, sie lebten im Luxus und hätten viel Geld. Damit das für ihre Opfer glaubwürdig erscheint kommen viele der Täter auf die Idee ihren Lebenslauf zu „verschönern“ bzw. Urkunden herzustellen. Dabei nutzen die Täter einen sogenannten Halo-Effekt. Dieser besagt, dass man Menschen, die dem Schönheitsideal entsprechen eher vertraut. Auch eine bestimmte Position, schulischer Abschluss oder Beruf haben Einfluss auf die Glaubhaftigkeit. Eine strafrechtliche Erfassung findet aber nur in bestimmten engen Grenzen in diesem Kontext statt. Ein Identitätstausch ist erstmal nicht vom Strafrecht erfasst. 

In einigen Fällen werden durch Love-Scamming auch sexuelle Handlungen erschlichen. Gerade in Subkulturen, in denen die moralische Wertigkeit sexueller Handlungen von religiösen Ritualen bzw. der Einhaltung bestimmter Konventionen abhängig gemacht wird, kann das unaufrichtige Versprechen, ein Verlöbnis oder eine Ehe einzugehen, dazu dienen, seinen Gegenüber zu einer sexuellen Handlung zu motivieren. Allerdings fehlt es in diesen Fällen an dem notwendigen entgegenstehenden Willen des Opfers. Diese Problematik entspricht auch der bereits in einem vergangenen Aufsatz besprochenen Stealthing. 

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Über mich

Mein Name ist Tobias P. Ponath und ich bin Strafverteidiger und Rechtsanwalt. Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und arbeite seit 2009 als Rechtsanwalt in Hamburg. Hier informiere ich über grundsätzliche Themen und Rechtsgebiete und über strafrechtliche Themen im Besonderen. Ich freue mich über Feedback, Fragen und Anregungen.

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