Gefangenenrechte – Abwägung zwischen Rechten der Gefangenen und staatlichen Mitteln

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Ein Schwarz-Weiß-Foto einer Gefängniszelle in Hamburg.

Gefangenenrechte – Abwägung zwischen Rechten der Gefangenen und staatlichen Mitteln

Vergleicht man die Gefängnissituation in Deutschland mit Gefängnissen in Südamerika oder Asien, leben Straftäter in Deutschland fast schon luxuriös. Nichtsdestotrotz soll ein Gefängnis natürlich auch in Deutschland nicht der Erholung dienen, sondern ist dafür da den Straftäter für seine Straftat büßen zu lassen (Sühnefunktion) oder aber ihn von der Gesellschaft fern zu halten. Grundsätzlich hat der Staat aber ein Interesse daran nicht jeden, der eine Straftat begangen hat, dauerhaft „von der Straße“ zu holen, sondern ist bemüht die Straftäter wieder zu Resozialisieren. 

Für den Staat entstehen durch Gefangene erschreckend hohe Kosten, sodass es wenig verwunderlich ist, dass gewisse Standards nicht eingehalten. 2017 hat das Land NRW ihre Kosten veröffentlicht. Danach kostet jeder Sträfling jeden Tag 135,65 € und es ist nicht davon auszugehen, dass diese Zahl in den letzten Jahren gesunken ist. Der Strafvollzug hat das Land NRW im Jahr 2017 840,1 Millionen Euro gekostet. Ein Freiheitsentzug ist also auch für den Staat alles andere als günstig. Im März 2020 haben insgesamt ca. 40.000 Männer in einem Strafvollzug ihre Strafe abgesessen und 2.500 Frauen. In Sicherungsverfahrung haben sich immerhin 588 Männer und 1 Frau befunden. Das ist vor dem Gesichtspunkt erstaunlich, dass eine Sicherungsverwahrung nur unter ganz strengen Voraussetzungen angeordnet werden darf.

 

In den letzten Tagen ist in Deutschland der Sommer eingekehrt. Und während jeder in Freiheitlebende irgendwo ans Wasser fährt, sich ein Eis kauft oder das Wetter in sonstiger Weise genießt, können 30°C und mehr für Gefängnisinsassen zur Qual werden. In vielen Gefängnissen in Deutschland werden die Fenster von Zellen durch Lochgitter ersetzt, die den Luftaustausch reduzieren. Ausblicke ins Freie sind nur noch durch Glasfenster möglich, die sich jedoch nicht öffnen lassen. 

2017 tadelte das Bundesverfassungsgericht diese Veränderung zwar nicht, nahm aber Anstoß daran, dass sich ein Gericht, welches von den Gefangenen zwecks der Lochgitter angerufen worden waren, die Zellen nur an einem kühlen Novembertag angeschaut hatte.

Eine Veränderung brachte der Tadel des Bundesverfassungsgerichts letztlich aber nicht. 

 

Ebenfalls im Juni kam es zu einer Meldung, die man sonst nur aus Russland kennt. 

Auch in Deutschland kam es dazu, dass ein Häftling verhungert ist. 

Nach heftigen Vorwürfen, äußerte sich nunmehr das Justizministerium und gab an, dass eine Zwangsernährung des Häftlings geprüft worden wäre, diese aber als unzulässig verworfen worden wäre. Keiner der beteiligten Psychologen hätte dem Häftling eine dauerhafte Störung attestiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer früheren Entscheidung festgelegt, dass ein Mensch das Recht habe, sich durch Nahrungsverweigerung das Leben zu nehmen, solange er bei vollem Bewusstsein sei. 

Im vorliegenden Fall hatte der Mann aus freien Stücken Nahrung und Trinken verweigert, nachdem er zuvor mehrere Suizidversuche unternommen hatte. Das Justizministerium gab an, dass der Insasse engmasching überwacht worden sei und ihm immer wieder Essen und Trinken angeboten worden sei, er aber sein „Sterbefasten“ habe fortsetzen wollen.

Nach seinem Tod, leitete die Staatsanwaltschaft kurzzeitig Ermittlungen ein, stellte diese jedoch bereits nach drei Wochen wieder ein, weil sich kein Verdacht des Totschlags durch Unterlassen Dritter aus Sicht der Behörde ergeben habe. 

Der Verteidiger des Häftlings hingegen erhoben schwere Vorwürfe gegen die JVA. Er war der Ansicht, dass sein Mandat, statt ins Gefängnis in die Psychiatrie gehört hätte.

Nach Informationen einer Kölner Zeitung litt der Mann laut einem Gerichtsgutachten unter einer depressiven Erkrankung. Dieses Gutachten habe der JVA aber nicht vorgelegen. Nach seiner Festnahme war er ursprünglich wegen eines Verdachts einer Psychose zwangseingewiesen worden, kurz darauf aber für gewahrsamsfähig erklärt worden.

 

Auch Straftaten innerhalb des Gefängnisses sind leider keine Seltenheit. Dabei reichen die Taten von Diebstahl, Körperverletzung, sexuellen Missbrauch bis hin zu Mord und Totschlag. Die Insassen unterliegen zwar strengen Kontrollen, doch unter bestimmten Voraussetzungen sind auch die Justizvollzugsangestellten machtlos. 

Ein bekannt gewordenes Beispiel einer Straftat innerhalb eines Gefängnisses ist der Fall, bei dem sich die Insassen einer Zelle gegen ihren Mitbewohner zusammengetan haben, ihn aufs übelste gequält haben und misshandelt haben und ihn sich anschließend selber erhängen lassen haben.

Auch Drogen spielen innerhalb einer JVA immer wieder eine zentrale Rolle. Sei es, weil jemand seinen eigenen Konsum befriedigen will oder aber als Zahlungsmittel für andere erwünschte Gegenstände. 

Dass diese Probleme nicht deutschlandspezifisch sind, zeigen Berichte aus anderen Ländern. Es wird davon ausgegangen, dass es kein einziges drogenfreies Gefängnis auf dieser Welt gibt. Auch dann nicht, wenn die Kontrolle der Gefangenen strenger ist, als sie es in Deutschland ist.

[1] Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen 2018, https://www.justiz.nrw/Gerichte_Behoerden/zahlen_fakten/statistiken/justizvollzug/kosten.pdf, abgerufen am 25.06.21
[2] Statista, in: Anzahl der Gefangenen und Verwahrten in den Justizvollzugsanstalten in Deutschland nach Art des Strafvollzugs am 31. März 2020, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/158317/umfrage/gefangene-und-verwahrte-in-deutschland-nach-art-des-vollzugs/, abgerufen am 25.06.21.
[3] BVerfG, Beschluss v. 16.08.2017 – 2 BvR 336/16, BeckRS 2017, 123049.
[4] LTO-Redaktion, in: Zwangsernährung war keine Option, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/haeftling-nrw-verhungert-hungerstreik-stellungnahme-justizministerium-keine-psychische-stoerung/, LTO, abgerufen am 24.05.21.
[5] LTO-Redaktion, in: Vorwürfe an die NRW-Justiz, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/nrw-haft-haeftling-verhungert-zwangsernaehrung-justizvollzug-psychologische-aerztliche-betreuung/, LTO, abgerufen am 24.06.21.
[6] Weitere Informationen zu diesem Fall im Podcast „Mordlust“ vom 10.10.2018 Folge 7 „Weggehängt“.
[7] Schütz, in: Straftaten im Knast überfordern die Justiz, ntv, https://www.n-tv.de/panorama/Straftaten-im-Knast-ueberfordern-die-Justiz-article20796291.html, abgerufen am 25.06.21.

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Über mich

Mein Name ist Tobias P. Ponath und ich bin Strafverteidiger und Rechtsanwalt. Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und arbeite seit 2009 als Rechtsanwalt in Hamburg. Hier informiere ich über grundsätzliche Themen und Rechtsgebiete und über strafrechtliche Themen im Besonderen. Ich freue mich über Feedback, Fragen und Anregungen.

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