Gefangenenaustausch

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Ein langer, leerer Gefängniskorridor mit zwei Zellenreihen auf beiden Seiten. Das Bild zeigt eine einzelne Gestalt, die neben einer der Zellen auf der rechten Seite steht. Der Korridor ist schwach beleuchtet, natürliches Licht fällt durch die Fenster auf der linken Seite.

Derzeit findet sich auf allen Nachrichtenkanälen wieder, dass der sogenannte „Tiergartenmörder“ freigelassen wurde. Auf den dazugehörigen Bildern ist der Bundeskanzler Scholz zu sehen, wie er eine Rede darüber hält, dass „viele um ihr Leben gefürchtet haben“. Insgesamt hat Scholz 5 deutsche Gefangenen entgegengenommen. Die Gefangenen kamen dabei aus Russland, Belarus und mehreren westlichen Ländern. 

In seiner Rede machte Scholz deutlich, dass es für ihn sehr bewegend gewesen sei und viele sich um ihre Gesundheit und auch um ihr Leben gefürchtet, das müsse sehr klar gesagt werden und es deshalb wichtig sei, dass ihnen dieser Schutz jetzt hier ermöglicht würde.

 

Der Fall des Tiergartenmörders

 

Der Tiergartenmörder bezeichnet einen Russen, der 2021 in Berlin zu lebenslanger Haft verurteilt worden war und seitdem inhaftiert gewesen ist. Er soll im August 2019 einen Mann aus Georgien im Kleinen Tiergarten in Berlin erschossen haben. Die Anweisungen dazu soll Vadim K. aus Russland erhalten haben. Laut Gericht habe er im Auftrag der russischen Regierung gehandelt. Der Richter sprach damals von „Staatsterrorismus“. Das Opfer der Tat war auf dem Weg zu seinem Freitagsgebet. K. war mit einem Fahrrad an ihm vorbei gefahren und hatte ihn erschossen.

 

Die Freilassung

 

Insgesamt wurden 26 Gefangene ausgetauscht. Im Gegenzug für die Freilassung politischer Gefangener und Kremlkritiker ließen Deutschland, die USA und Partnerländer einen verurteilten Mörder und unter Spionageverdacht stehende Häftlinge aus Russland gehen.

Unter den deutschen Staatsbürgern, die freikamen, war der in Belarus zunächst zum Tode verurteilte und später begnadigte Rico Krieger. Auch Patrick Schobel, der nach Behördenangaben wegen Cannabis-Gummibärchen im Gepäck am Flughafen in Sankt Petersburg festgenommen worden war, wurde an Deutschland übergeben.

 

Dass der sogenannte Tiergartenmörder ausgeliefert wurde, lag nicht in der Entscheidung des Generalbundesanwalts, sondern hat das Bundesjustizministerium entschieden. Grundsätzlich ist in diesen Angelegenheiten der Aussetzung der Strafvollstreckung zwar der Generalbundesanwalt zuständig, dieser hatte aber am vergangenen Montag eine schriftliche Mitteilung des Bundesjustizministeriums erhalten, dass er ausgeliefert werden solle. 

Das Absehen von der Strafvollstreckung bei Ausweisung oder Auslieferung regelt § 456a Strafprozessordnung. Der Paragraph macht den Deal rechtlich möglich. Alles andere ist aber vor allem eine Angelegenheit politischer Aushandlung. Die Bundesanwaltschaft war gegen die Aussetzung der Strafe. Dort habe man befürchtet, dass die Freilassung ein Exempel statuieren und ein falsches Signal senden würde.

Der Bundesjustizminister kommentierte dies damit, dass eine Abwägungsentscheidung zu treffen gewesen sei, zwischen dem gewichtigen Interesse an der Vollstreckung der Strafe gegen die Freiheit von 16 Menschen, die teilweise nur deshalb in Haft saßen, weil sie von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht haben.  

Problematisch in diesem Fall ist unter anderem, dass der Deal mit Russland stattfinden. Kritiker sprechen deshalb sogar von einem „Deal mit dem Teufel“. 

 

Nach § 456a StPO kann die Vollstreckungsbehörde von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, einer Ersatzfreiheitsstrafe oder einer Maßregel der Besserung und Sicherung absehen, wenn der Verurteilte wegen einer anderen Tat einer ausländischen Regierung ausgeliefert wird, an einen internationalen Strafgerichtshof überstellt oder wenn er aus dem Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes abgeschoben, zurückgeschoben oder zurückgewiesen wird. Kommt der Verurteilte jedoch wieder zurück, kann die Vollstreckung gem. § 456a Abs. 2 StPO nachgeholt werden. Dieses Szenario ist bei der Auslieferung des Tiergartenmörders jedoch nicht zu erwarten. 

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[1] Reuters, in: Update „Viele haben um ihr Leben gefürchtet“: Scholz empfängt freigelassene Gefangene am Flughafen, Tagesspiegel, https://www.tagesspiegel.de/internationales/viele-haben-um-ihr-leben-gefurchtet-scholz-empfangt-freigelassene-gefangene-am-flughafen-12127883.html, abgerufen am 02.08.2024.
[2] Tagesschau, in: „Tiergarten-Mörder“ kommt durch großen Gefangenenaustausch frei, https://www.tagesschau.de/inland/regional/brandenburg/rbb-medienberichte-tiergartenmoerder-kommt-offenbar-in-grossem-gefangenenaustausch-frei-100.html, abgerufen am 02.08.2024.
[3] Reuters, in: Update „Viele haben um ihr Leben gefürchtet“: Scholz empfängt freigelassene Gefangene am Flughafen, Tagesspiegel, https://www.tagesspiegel.de/internationales/viele-haben-um-ihr-leben-gefurchtet-scholz-empfangt-freigelassene-gefangene-am-flughafen-12127883.html, abgerufen am 02.08.2024.
[4] Xenia Piperidou und Dr. Markus Sehl, in: Warum lässt Deutschland den „Tiergartenmörder“ frei?, LTO, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/gefangenenaustausch-russland-usa-internationaler-deal-tiergarten-moerder, abgerufen am 02.08.2024.
[5] ntv, in: „Deal mit dem Teufel“- Gefangenenaustausch mit Russland, https://www.n-tv.de/politik/Reaktionen-zum-Gefangenenaustausch-mit-Russland-Ein-Deal-mit-dem-Teufel-article25131824.html, abgerufen am 02.08.2024.

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Über mich

Mein Name ist Tobias P. Ponath und ich bin Strafverteidiger und Rechtsanwalt. Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und arbeite seit 2009 als Rechtsanwalt in Hamburg. Hier informiere ich über grundsätzliche Themen und Rechtsgebiete und über strafrechtliche Themen im Besonderen. Ich freue mich über Feedback, Fragen und Anregungen.

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