Der Fall des Christoph Metzelder

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Lernen Sie die von Christoph Metzelder auf einer Tafel geschriebenen Regeln.

Der Fall des Christoph Metzelder

Christoph Metzelder wurde 1980 geboren und ist in Deutschland als erfolgreicher Fußballspieler bekannt geworden. Er war deutscher Meister, gewann den DFB-Pokal und wurde 2002 mit der deutschen Nationalmannschaft Vizeweltmeister. Nach seiner Fußballkarriere wurde er Trainer, TV-Experte und setzte sich für Menschen mit Behinderung ein. 

2009 wurde er Vater von einer Tochter. 

Im August 2019 leitete die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verbreitung von Kinderpornografie ein. Dem vorausgegangen war ein Hinweis der Bild-Zeitung. Daraufhin erließ das Amtsgericht Hamburg einen Durchsuchungsbeschluss für seine Wohn- und Geschäftsräume. 

Metzelder ging gegen die Nennung seines Namens in den Medien juristisch vor und konnte sich damit durchsetzen. 

Am 02.09.2019 erhob, wegen einer Veränderung seines Wohnorts, nunmehr die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Anklage beim Amtsgericht. In der Anklage wurde ihm vorgeworfen, dass er insgesamt an 3 Frauen per WhatsApp 27 kinderpornografische Inhalte versendet habe und 297 kinder- und jugendpornografische Inhalte auf seinem Handy gespeichert haben soll. Auf diesen Fotos soll der schwere sexuelle Missbrauch von unter zehn Jahre alten Mädchen zu sehen gewesen sein.

Auch nach Erhebung der Angeklagte versuchte Metzelder gerichtlich seine Namensnennung in den Medien zu unterbinden, scheiterte aber zunächst am Verwaltungsgericht Düsseldorf. Das OVG änderte die Entscheidung dahingehend, dass man ihn zwar namentlich in Pressemitteilungen erwähnen dürfte, aber keine Details aus der Anklage preisgeben dürfte. 

Im Februar 2021 ließ das Amtsgericht Düsseldorf die Anklage zu. Zeitgleich äußerte sich die Hauptbelastungszeugin in der Zeitung „die Zeit“. 

 

I. Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf hat den ehemaligen Nationalspieler wegen Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Dateien zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in Teilen eingeräumt. Bisher ist das Urteil jedoch nicht rechtskräftig. 

 


[1] Rath, in: Fall Metzelder: Wann Medien berichten dürfen, Redaktionsnetzwerk Deutschland, https://www.rnd.de/medien/fall-metzelder-wann-medien-berichten-durfen-XUTP6CKGNZHHTJWUPNBGJIXQ7Q.html, abgerufen am 30.04.21.
[2] Huff, in: Was die Öffentlichkeit wissen durfte, LTO, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/metzelder-anklage-berichterstattung-pressearbeit-information-oeffentlichkeit/, abgerufen am 30.04.21.
[3] Spiegel Panorama, in: Christoph Metzelder soll 297 strafbare Dateien auf seinem Handy gespeichert haben, Spiegel Online, https://www.spiegel.de/panorama/justiz/christoph-metzelder-ermittlungen-wegen-kinderpornografie-offenbar-297-strafbare-dateien-auf-seinem-handy-a-98809c81-a44c-46e9-b492-a5ceb35ca119, abgerufen am 30.04.21.
[4] Rattay, in: Zehn Monate zur Bewährung nach Teilgeständnis, LTO, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-duesseldorf-prozess-metzelder-kinderpornos-teilgestaendnis/, abgerufen am 30.04.21.
[5] LTO-Redaktion, in: Amtsgericht durfte Metzelder beim Namen nennen, LTO, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-duesseldorf-20-l-1781-20-gericht-presse-information-chritoph-metzelder-name-anklage-kinderpornografie/, abgerufen am 30.04.21.
[6] Wiegand, in: Zeugin und Beschuldigte, die Süddeutsche Zeitung, https://www.sueddeutsche.de/panorama/christoph-metzelder-zeugin-sexuelle-gewalt-gegen-kinder-1.5218153, abgerufen am 30.04.21.
[7] Rattay, in: Zehn Monate zur Bewährung nach Teilgeständnis, LTO, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-duesseldorf-prozess-metzelder-kinderpornos-teilgestaendnis/, abgerufen am 30.04.21.
[8] Rattay, in: Zehn Monate zur Bewährung nach Teilgeständnis, LTO, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-duesseldorf-prozess-metzelder-kinderpornos-teilgestaendnis/, abgerufen am 30.04.21.
[9] Eisele, in: Schönke/Schröder StGB, § 184 d, Rn. 4.
[10] Eisele, in: Schönke/Schröder StGB, § 184 d, Rn. 34.
[11] Eisele, in: Schönke/Schröder StGB, § 184 d, Rn. 35
[12] Eisele, in: Schönke/Schröder StGB, § 184 d, Rn. 36.
[13] Eisele, in: Schönke/Schröder StGB, § 184 d, Rn. 37.

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Über mich

Mein Name ist Tobias P. Ponath und ich bin Strafverteidiger und Rechtsanwalt. Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und arbeite seit 2009 als Rechtsanwalt in Hamburg. Hier informiere ich über grundsätzliche Themen und Rechtsgebiete und über strafrechtliche Themen im Besonderen. Ich freue mich über Feedback, Fragen und Anregungen.

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