Aktuelle Gesetzesentwürfe

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Blick von oben in eine moderne Architekturstruktur mit geschwungenen Linien und reflektierenden Oberflächen. Menschen gehen und betrachten ausgestellte Fotos. Das Bild erzeugt aufgrund der Reflexionen und Kurven eine symmetrische, fast schwindelerregende Perspektive.

Das Recht entwickelt sich immer weiter und weiter. Das ist auch wichtig, da sich auch die Gesellschaft immer weiterentwickelt bzw. die Moralvorstellung und Vorstellung von Recht und Unrecht wandelt. 

Der Entstehungsprozess von Gesetzen ist jedoch langwierig und teilweise recht kompliziert. Nachfolgend soll deshalb groß skizziert werden, wie Gesetz entstehen und welche Gesetzesentwürfe im Bereich des Strafrechts derzeit (Stand Juli 2024) diskutiert werden. 

Entstehung eines Gesetzes

Neben Bundestagsabgeordneten haben auch die Bundesregierung und der Bundesrat das Recht, Gesetzesentwürfe in den Bundestag einzubringen. Die meisten Entwürfe beziehungsweise Vorlagen erarbeitet aber die Bundesregierung, denn sie hat als zentrale steuernde Ebene die meisten Erfahrungen mit der Umsetzung und erfährt direkt, wo in der Praxis Bedarf an neuen gesetzlichen Regelungen besteht.

Wenn die Bundesregierung ein Gesetz ändern oder einführen möchte, muss der Bundeskanzler den Gesetzentwurf zunächst dem Bundesrat zuleiten.

 

Der Bundesrat hat dann in der Regel sechs Wochen Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben, zu der sich die Regierung wiederum schriftlich äußern kann. Danach leitet der Bundeskanzler den Entwurf mit der Stellungnahme an den Bundestag weiter. Eine Ausnahme von diesem Ablauf bildet das Haushaltsgesetz: Hier werden Gesetzentwürfe zugleich an Bundesrat und Bundestag gesendet.

 

Für Gesetzesinitiativen des Bundesrates gilt ein ähnliches Verfahren. Nachdem die Mehrheit der Bundesratsmitglieder sich für einen Gesetzentwurf entschieden hat, geht der Entwurf zunächst an die Bundesregierung. Sie versieht ihn innerhalb von regelmäßig sechs Wochen mit einer Stellungnahme und leitet ihn dann dem Bundestag zu.

 

Gesetzentwürfe können aber auch von Abgeordneten initiiert werden: entweder von mindestens einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages.

 

Solche Entwürfe müssen nicht erst dem Bundesrat vorgelegt werden. Deshalb bringt die Regierung besonders eilbedürftige Gesetzentwürfe über ihre Bundestagsfraktionen ein.

 

In aller Regel durchlaufen Gesetzesentwürfe im Plenum des Bundestags drei Lesungen. Gesetzentwürfe können auch von Abgeordneten initiiert werden: entweder von mindestens einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages.

 

Solche Entwürfe müssen nicht erst dem Bundesrat vorgelegt werden. Deshalb bringt die Regierung besonders eilbedürftige Gesetzentwürfe über ihre Bundestagsfraktionen ein. 

Der Bundesrat kann keine Änderungen an dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz vornehmen. Stimmt er dem Gesetz aber nicht zu, so kann er den Vermittlungsausschuss anrufen. Im Vermittlungsausschuss sitzen in gleicher Anzahl Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates.

 

Bei Zustimmungsgesetzen ist die Zustimmung des Bundesrates zwingend erforderlich. Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundestag ein Gesetz auch dann in Kraft treten lassen, wenn es im Vermittlungsausschuss zu keiner Einigung gekommen ist. Dazu ist aber in einer erneuten Abstimmung im Bundestag eine absolute Mehrheit erforderlich.

Nachdem der Gesetzentwurf den Bundestag und den Bundesrat passiert hat, muss er noch weitere Stationen durchlaufen, um als Gesetz in Kraft zu treten. Anschließend erhält der Bundespräsident das Gesetz zur Ausfertigung. Er prüft, ob es verfassungsgemäß zustande gekommen ist und nicht inhaltlich offenkundig gegen das Grundgesetz verstößt. Danach unterschreibt er es und lässt es im Bundesgesetzblatt veröffentlichen.

 

Aktuelle Gesetzesentwürfe

 

Mehr Geld und gratis Anwaltshilfe für zu Unrecht Inhaftierte: Derzeit erhalten zu Unrecht Inhaftierte 75€ pro Hafttag. Diese Summe soll auf 100€ pro Tag angehoben werden. Ab einer Haftdauer von mindestens sechs Monaten sei zudem künftig ein Betrag von 200 Euro pro Tag vorgesehen. In der Reform soll außerdem klargestellt werden, dass der Schadensersatzanspruch von Betroffenen, die einen Anspruch auf Ersatz von Vermögensschäden haben, nicht schrumpft, weil ersparte Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung angerechnet werden. Neben den erhöhten Entschädigungssätzen sieht die geplante Reform seinen Angaben zufolge auch einen erleichterten Zugang zu anwaltlicher Beratung vor.

 

Härtere Strafen für Geldautomatensprengung: Wenn Geldautomaten gesprengt werden, um an das Bargeld zu gelangen, liegt nicht nur eine Sachbeschädigung vor, sondern es werden auch Dritte ganz erheblich gefährdet. Die Fälle von Geldautomatensprengungen haben sich in den vergangenen Jahren massiv gehäuft, allein von 2021 auf 2022 wurde ein Anstieg um 26,5 Prozent verzeichnet. 2022 lag der Gesamtschaden in Deutschland im deutlich dreistelligen Millionenbereich. Die Taten ziehen aber nicht nur erhebliche finanzielle Schäden nach sich, auch unbeteiligte Personen können durch die Explosionen an öffentlichen Orten gefährdet werden. Der Entwurf plant unter anderem, § 308 Strafgesetzbuch, der das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion unter Strafe stellt, um einen weiteren Qualitfikationstatbestand zu ergänzen. Ein neuer Absatz 3 soll für Sprengstoffexplosionen, die „zur Begehung eines Diebstahls, eines Bandendiebstahls oder eines schweren Bandendiebstahls“ herbeigeführt werden, eine Mindeststrafe von zwei Jahren festlegen. Ein Strafrahmen von sogar fünf bis zu 15 Jahren soll gelten, wenn der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht. Zudem sollen im Sprengstoffgesetz Strafschärfungen für bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten geschaffen werden, um die organisierte Kriminalität im Bereich des Sprengstoffrechts besser bekämpfen zu können. Hierzu sollen Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz künftig zudem in den Katalog der schweren Straftaten nach § 100a Absatz 2 Strafprozessordnung aufgenommen werden, um die Überwachung der Telekommunikation der Täter zu ermöglichen. 

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Über mich

Mein Name ist Tobias P. Ponath und ich bin Strafverteidiger und Rechtsanwalt. Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und arbeite seit 2009 als Rechtsanwalt in Hamburg. Hier informiere ich über grundsätzliche Themen und Rechtsgebiete und über strafrechtliche Themen im Besonderen. Ich freue mich über Feedback, Fragen und Anregungen.

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