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Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Strafrecht
Tobias Ponath
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Ihnen wurde ein Sexualdelikt vorgeworfen und Sie wissen nicht, wie es jetzt weitergeht? Sie befürchten die Zerstörung Ihrer beruflichen und privaten Existenz?
Als erfahrener Anwalt im Sexualstrafrecht in Hamburg unterstütze ich Sie von Anfang an. Bei Vorwürfen von Sexualdelikten sollten Sie die Kontaktaufnahme zum Rechtsanwalt nicht aufschieben. Eine Anklage wegen sexueller Nötigung, Kindesmissbrauch, Vergewaltigung oder dem Besitz von Kinderpornografie zieht erhebliche Strafen nach sich. Auch wenn von Rechts wegen die Unschuldsvermutung gilt, kommt diese im Sexualstrafrecht nur selten zum Tragen. Das Risiko eines Verfahrens und einer Verurteilung ist groß, wenn Sie eines sexuellen Übergriffs beschuldigt werden. Ich vertrete Sie mit Erfahrung vom Zeitpunkt Ihrer Kontaktaufnahme bis zur Hauptverhandlung und darüber hinaus.
Warum schnelle Hilfe im Sexualstrafrecht wichtig ist:
„Ich trete für Sie ein und verspreche, dass ich erst zufrieden bin, wenn ich das bestmögliche für Sie erreicht habe. Ehrlich, geradeaus, zu einem fairen Honorar und immer in Ihrem Interesse!“
– Tobias P. Ponath, Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht in Hamburg
Sexualstrafrecht umfasst alle Straftaten, die mit Sexualität in Verbindung stehen und die sexuelle Selbstbestimmung schützen sollen. Hierzu zählen insbesondere Vergewaltigung (§ 177 StGB), sexuelle Nötigung, sexueller Übergriff, sexueller Missbrauch von Kindern oder Schutzbefohlenen, aber auch die Verbreitung pornografischer Inhalte und sexuelle Belästigung, sofern sie beispielsweise als Beleidigung strafbar ist. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich hauptsächlich in den §§ 174 bis 184g StGB. Häufig sind auch jugendschutzrechtliche Vorschriften betroffen, etwa beim sexuellen Missbrauch Minderjähriger.
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